Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener B-Plan „Neue Getreidehalle 2025“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.08.2025 bis 26.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Parthenstein über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Getreidehalle 2025“ in der ehemaligen Gneisenau-Kaserne.

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 mit Beschluss-Nr. 03/04/25 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Getreidehalle 2025“ in seiner Fassung vom 26.02.2025 samt Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Getreidehalle 2025“ umfasst eine ca. 0,8 ha große Teilfläche das Flurstücks 1002/3 der Gemarkung Pomßen und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer weiteren Lagerhalle für die KVR GbR

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Gutachten

  • Geräuschimmissionsprognose vom 11.02.2025, Lücking & Härtel GmbH
  • Grünordnungsplan vom 13.02.2025, Lücking & Härtel GmbH
  • gutachterliche Stellungnahme zu Emissionen und Immissionen vom 12.02.2025, Lücking & Härtel GmbH
  • Natura 2000 – Erheblichkeitsabschätzung vom 13.02.2025, Lücking & Härtel GmbH
  • Umweltbericht vom 13.02.2025, Lücking und Härtel GmbH
     

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 21.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Parthenstein, OT Großsteinberg, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein, öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, einschließlich der Begründung mit angefügten Anlagen ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/parthenstein/startseite

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an bauamt@parthenstein.de

Für Rückfragen steht das beauftragte Ingenieurbüro Gerhard Köpping, Bahnhofstr. 11, 09306 Rochlitz, Telefon 03737 / 786817-0 (Herr Ruckhaber), E-Mail ruckhaber@bauplanung-koepping.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindeamt der Gemeinde Parthenstein erfolgen:

Montag:        geschlossen

Dienstag:      9.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Mittwoch:      9.00–12.00 und 13.00–15.00 Uhr

Donnerstag:  9.00–12.00 und 13.00–15.00 Uhr

Freitag:         geschlossen


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Herr Jörn Ruckhaber
Ingenieurbüro Gerhard Köpping
E-Mail: j.ruckhaber@bauplanung-koepping.de

Herr Christoph Lippold
Bauamt
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

Informationen

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