Bebauungsplan Stadt Olbernhau Öffentliche Auslegung

Entwurf zur 2.Änderung zum B-Plan Nr.2 "Gewerbepark Olbernhau" der Stadt Olbernhau i. d. F. vom März 2025

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.04.2025 bis 30.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Olbernhau

Veröffentlichung zum Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Stadt Olbernhau in der Fassung vom März 2025

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 mit (Beschluss: SR‑06/2025/6.5Ö) den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches der 2.Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (Geltungsbereich Urfassung und 2. Änderung):

In der Zeit vom 22.04.2025 30.05.2025 wird der Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-nahmen ins Internet unter eingestellt:

https://www.olbernhau.de/bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau zu jedermanns Einsicht während nach-folgender Zeiten:

Montag            13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch          09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 10.07.2024 [keine raumordnerischen Bedenken]
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 17.07.2024 [keine Bedenken; Bitte um Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen; Ergänzung Auswertung Regionalplan für Kompensationsmaßnahmen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Abfall / Altlasten / Boden-schutz: keine Bedenken; Einbeziehung von Entsiegelungsmaßnahmen in die Kompensation – Prüfung Sachverhalt; Hinweis zum schonenden / sparsamen Umgang von Grund und Boden; keine Altlastenverdachtsfläche; Hinweise zur Anzeigepflicht bei Auffälligkeiten im Boden]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände; Einbeziehung von Entsiegelungsmaßnahmen in die Kompensation – Prüfung Sachver-halt; Hinweis zum schonenden / sparsamen Umgang von Grund und Boden]
  • Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 25.06.2024 [Hinweise zur Lage im Erlaubnisfeld „Erzgebirge“ (Feldnr. 1680) und „Marienberg“ (Feldnr. 1714) – keine Auswirkungen zu erwarten]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.07.2024 [keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, keine radio-aktive Verdachtsfläche, Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz; Hinweise zu geologisch-hydro-geologischen Verhältnissen, zur Baugrunduntersuchung, zur Versickerung v. Oberflächenwasser u. wasserdurchlässigen Belägen; Neuregelung Geologiedatengesetz mit Übergabe von Ergebnis-daten, zu vorhandenen Geodaten]

Schutzgut Klima und Luft

  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.07.2024 [keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, keine radio-aktive Verdachtsfläche, Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz]

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Forst: keine Einwände zur Planung und zur Kompensation; für Aufforstung Antrag auf Genehmigung bei unterer Landwirtschaftsbehörde stellen; Hinweis auf Herkunftsnachweis für Baumarten]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Naturschutz: keine Einwände bei Einhaltung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, grünordnerischen Festsetzungen und Hinweise aus dem artenschutzrechtlichen Fazit]

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft: kein Trinkwasser-, Heilquellenschutz- und Hochwasserentstehungsgebiet]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft – kommunales Abwasser: Einholung Stellungnahme vom zuständigen Abwasserzweck-verband; Hinweis auf dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, DWA-A / M 102 und erosionsge-fährdete Abflussbahn]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Siedlungswasser-wirtschaft – industrielles Abwasser / Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Hinweise zum Umgang damit bei Erfordernis]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Wasserbau: westlich Geltungsbereich oberirdisches Gewässer (Sandwegbach) mit Einhaltung / Beachtung Gewässer-randstreifen und Freihaltung von baulichen Anlagen / Vorgabe von Beschränkungen]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.07.2024 [Hinweise zu geologisch-hydro-geologischen Verhältnissen und zur Versickerung von Oberflächenwasser und wasserdurchlässigen Belägen]

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 17.07.2024 [keine Bedenken; Bitte um Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Immissionsschutz: keine Einwände]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Brandschutz: Lösch-wasserversorgung nachweisen; derzeit nicht gesichert]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat öffentlicher Gesundheits-dienst: keine Einwände bei gesicherter Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung; Belästigungen durch Staub, Lärm, Gerüche während der Bauausführung so gering wie möglich halten]
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.07.2024 [keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, keine radio-aktive Verdachtsfläche, Lage im festgelegten Radonvorsorgegebiet, Anforderungen / allgemeine Hinweise zum Radonschutz u. zum Radonschutz am Arbeitsplatz]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände; Einbeziehung von Entsiegelungsmaßnahmen in die Kompensation – Prüfung Sachver-halt; Hinweis zum schonenden / sparsamen Umgang von Grund und Boden]
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.08.2024 [Referat Denkmalschutz: keine Einwände]
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 04.07.2024 [keine Einwände]
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 04.07.2024 [keine Einwände; Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden nach § 20 SächsDSchG]
  • Stellungnahme Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. vom 31.07.2024 [keine Berührung Welterbe und Pufferzonen)

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an hauptamt@olbernhau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Olbernhau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Olbernhau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Olbernhau, den 03.04.2025

Jörg Klaffenbach                                                                     Siegel

Bürgermeister

Kontakt

Stefan Procksch

Leiter Bauamt

Grünthaler Straße 28

09526 Olbernhau

Telefon: 037360 / 15-0

Fax: 037360 / 15-109

Informationen

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