Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Olbernhau
Veröffentlichung zum Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Stadt Olbernhau in der Fassung vom März 2025
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 mit (Beschluss: SR‑06/2025/6.5Ö) den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.
Die räumliche Einordung des Geltungsbereiches der 2.Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (Geltungsbereich Urfassung und 2. Änderung):
In der Zeit vom 22.04.2025 – 30.05.2025 wird der Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Fassung vom März 2025 mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-nahmen ins Internet unter eingestellt:
https://www.olbernhau.de/bekanntmachungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau zu jedermanns Einsicht während nach-folgender Zeiten:
Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an hauptamt@olbernhau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Olbernhau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Olbernhau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Olbernhau, den 03.04.2025
Jörg Klaffenbach Siegel
Bürgermeister
Stefan Procksch
Leiter Bauamt
Grünthaler Straße 28
09526 Olbernhau
Telefon: 037360 / 15-0
Fax: 037360 / 15-109