Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Olbernhau
Veröffentlichung zum Vorentwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbepark Olbernhau“ in der Stadt Olbernhau in der Fassung vom Mai 2024
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 mit (Beschluss: SR‑40/2024/6.7Ö) den Vorentwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 in der Fassung vom Mai 2024 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 24.06.2024 – 02.08.2024 wird der Vorentwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 in der Stadt Olbernhau in der Fassung vom Mai 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:
https://www.olbernhau.de/bekanntmachungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau zu jedermanns Einsicht während nach-folgender Zeiten:
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an hauptamt@olbernhau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Olbernhau, Zentraler Eingangsbereich Erdgeschoss, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Olbernhau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Olbernhau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Olbernhau, den 17.06.2024
Guido Kolberg Siegel
1. stellv. Bürgermeister
Stefan Procksch
Leiter Bauamt
Grünthaler Straße 28
09526 Olbernhau
Telefon: 037360 / 15-0
Fax: 037360 / 15-109