Umfrage Stadt Olbernhau Gesellschaft und Politik

Wahlhelfer/innen für die Landtagswahl 2024 gesucht

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2024 bis -
  • Teilnehmer 8 Teilnehmer
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Wahlen 2024

Die Stadt Olbernhau sucht für die Landtagswahlen am 1. September 2024 noch Wahlhelfer.

Um diese Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, braucht es viele fleißige Helfer. Ohne das freiwillige Engagement aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung einer Wahl nicht möglich.

Interessierte Bürger (m, w, d) melden sich bitte im Rathaus bei Frau Angelina Uhlig unter Telefon 037360 15-102, per email angelina.uhlig@olbernhau.de oder online über unten stehendes Formular.

Sie haben ganz allgemein Fragen zum Thema Wahlen?
Senden Sie uns bitte eine email an wahlen@olbernhau.de

Meldung als Wahlhelfer/in

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Ich melde mich als Wahlhelfer für folgenden Wahltermin
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Mitarbeiten möchte ich als
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In folgendem Wahllokal möchte ich gern tätig sein
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Kontaktperson

Stadtverwaltung Olbernhau

Frau Angelina Uhlig

Grünthaler Straße 28

09526 Olbernhau

Telefon: 037360 15-102

Email: angelina.uhlig@olbernhau.de

Fragen zum Thema Wahlen?
Bitte email an: wahlen@olbernhau.de

Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Wahlhelfer/in

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Stadtverwaltung Olbernhau
Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau

Telefon: 037360 15-0
E-Mail: hauptamt@olbernhau.de

Datenschutzbeauftragte:

Brigitte Walther
Stadtverwaltung Olbernhau
Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau

Telefon: +49 (0) 037360 / 15-206
E-Mail: datenschutz@olbernhau.de

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände, für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keinen anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z.B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
  • § 3 BDSG
  • § 9 Abs. 4 BWahlG
  • § 4 EuWG i.V.m § 9 Abs. 4 BWG
  • § 8 Abs. 6 SächsWahlG
  • § 10 Abs. 6 KomWG
  • § 30a Abs. 1 VVVG

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