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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände, für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keinen anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z.B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
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