Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat den vom Stadtrat der Stadt Olbernhau in der Sitzung am 04.02.2021 beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Olbernhau für das Wohngebiet "An der Kleinneuschönberger Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Bescheid vom 06.10.2021, AZ: 02478-2021-34 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Olbernhau, Bauamt, Zimmer 409 während der Sprechzeiten Di: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Mi: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Do: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Olbernhau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Stefan Procksch
Leiter Bauamt
Grünthaler Straße 28
09526 Olbernhau