Flächennutzungsplan Stadt Oelsnitz/Vogtl. Beschluss

Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.11.2022 bis 31.12.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, und Triebel/Vogtl. gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Wirksamwerden der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn

Mit Bescheid vom 24. Oktober 2022, Aktenzeichen 621.4200-231-2022/5, hat das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 13. Juli 2022 und vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. am 27. Juli 2022 festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn wirksam.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn mit Erläuterungsbericht, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB) kann in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden eingesehen werden:

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

Über den Inhalt der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlagen Auskunft in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. erteilt. (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauBG).

Darüber hinaus ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplans während der üblichen Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:

Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                                    geschlossen

Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 bis 12:00 Uhr

Freitag                                    geschlossen

Die wirksam gewordene 2. Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes einschließlich dieser Bekanntmachung sowie Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a) wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet unter www.oelsnitz.de unter Rubrik Bekanntmachungen eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bürgerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweise auf § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

(4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(5) Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.

Oelsnitz/Vogtl., den 08.11.2022

Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Oelsnitz/Vogtl.

Bauamt

Frau Gloe-Lietz

Tel. 037421 - 73157

 

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