Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, und Triebel/Vogtl. gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Wirksamwerden der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn
Mit Bescheid vom 24. Oktober 2022, Aktenzeichen 621.4200-231-2022/5, hat das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 13. Juli 2022 und vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. am 27. Juli 2022 festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn wirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn mit Erläuterungsbericht, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB) kann in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden eingesehen werden:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Über den Inhalt der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlagen Auskunft in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. erteilt. (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauBG).
Darüber hinaus ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplans während der üblichen Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:
Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Die wirksam gewordene 2. Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes einschließlich dieser Bekanntmachung sowie Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a) wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet unter www.oelsnitz.de unter Rubrik Bekanntmachungen eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bürgerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise auf § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
(4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
(5) Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.
Oelsnitz/Vogtl., den 08.11.2022
Horn
Oberbürgermeister
Stadt Oelsnitz/Vogtl.
Bauamt
Frau Gloe-Lietz
Tel. 037421 - 73157