Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Triebel
über die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 18.04.2019 Aktenzeichen 621.3160-221-2019/2 hat das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 24. Oktober 2018 und vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn am 5. Dezember 2018 festgestellte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn wirksam.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn mit Erläuterungsbericht, zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB), Umweltbericht vom 11.09.2018 kann in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans während der üblichen Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:
Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt
Montag geschlossen
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Über den Inhalt der 1. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. Auskunft erteilt. (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).
Die in Kraft getretene 1. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes einschließlich dieser Bekanntmachung sowie Erläuterungsbericht, zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB), Umweltbericht vom 11.09.2018 wird gem. § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet unter www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen und das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
(5) Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.
Oelsnitz/Vogtl., den 17.06.2019
Mario Horn
Oberbürgermeister
Stadt Oelsnitz/Vogtl.
Bauamt
Frau Gloe-Lietz
Tel. 037421 - 73157
gloe-lietz@oelsnitz.de