Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Oederan Frühzeitige Beteiligung

Sondergebiet "Solarpark Kirchbach"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 13.10.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung und öffentliche Auslegung der Vorentwürfe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Kirchbach“

mit der 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
gem. § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 23.06.2023

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kirchbach“ mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und mit Veröffentlichung vom 01.04.2023 im Oederaner Anzeiger ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes beauftragt. 

Der nunmehr erarbeitete  Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kirchbach“ sowie der Vorentwurf zur 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils mit Begründung und Anlagen, in der Fassung vom 23.06.2023 wird jetzt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hiermit zur Verfügung gestellt.

Die zwei voneinander getrennten Geltungsbereiche umfassen die privaten Flurstücke 305, 307, 308, 309, 312 bzw. 312/1, 312/2 und 323 jeweils vollumfänglich. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemarkung Kirchbach zwischen der Kreisstraße K7753 und der Gemarkungsgrenze Oberreichenbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10 ha.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Solar-Energie. Durch die aufgeständerte und erhöhte Bauweise der Solarmodule wird auf den Flächen eine Doppelnutzung mit Landwirtschaft angestrebt.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch Green Power GmbH & Co. KG.

Die Vorentwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023

bei der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt, Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister, Markt 5, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:

Dienstag         von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag     von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung am Dienstag, dem 03.10.2023 (Feiertag) geschlossen ist.

Die Unterlagen sind gleichzeitig über das Internetportal der Stadt unter Bekanntmachung www.oederan.de, sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292/27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:

BPM Ingenieurgesellschaft mbH                                           bzw. per Mail an:
Frau L. Kern                                                                           l.kern@bpm-ingenieure.de
Büro Dresden: Ammonstraße 70                                           CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de
01067 Dresden

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kirchbach“:

  • Verzeichnis der Planunterlagen – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023
  • Planurkunde mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023
  • Vorhaben- und Erschließungsplan – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023
  • Begründung – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023
  • Umweltinformationen – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans:

  • Planurkunde – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023
  • Begründung – Vorentwurf in der Fassung vom 23.06.2023

Hinweis zum Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6. Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Daten-schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Oederan, den 18.08.2023

Schneider                                                       (Siegel)
Bürgermeister

Kontaktperson

Lothar Hofmeister
Telefon: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

Informationen

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