Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Oederan Öffentliche Auslegung

SO Agrarverträgliche PV Memmendorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2023 bis 09.09.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Billigung- und Auslegungsbeschluss zu den Entwürfen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Sondergebiet Agrarverträgliche Photovoltaik Memmendorf“

mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner Sitzung vom 20.07.2023 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agrarverträgliche Photovoltaik Memmendorf“ und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und für die  Beteiligung  der  Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von insgesamt ca. 112 ha auf, der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ca. 102 ha. Die Geltungsbereiche setzen sich jeweils aus insgesamt 11 Teilflächen zusammen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist größer, da auf einer Fläche von ca. 10 ha eine naturnahe Ackerbewirtschaftung festgesetzt ist, die keine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen Bereichen erfordert.

Folgende Flurstücke mit Gemarkung befinden sich innerhalb der Geltungsbereiche:

Gemarkung Oederan:

Fl.Nrn. 656 (TF), 1177/11 (TF)

Gemarkung Memmendorf:

Fl.Nrn. 123/13 (TF), 147/1 (TF), 147/2, 155/a (TF), 156/b (TF), 163/11 (TF), 274/4 (TF), 280 (TF), 292 (TF), 294, 295 (TF), 300 (TF), 302 (TF), 302/a (TF), 309 (TF), 313 (TF), 313/b (TF), 438 (TF), 439 (TF), 440 (TF), 441 (TF), 442 (TF), 444/1 (TF), 445 (TF), 474/a (TF), 475 (TF), 476 (TF)

Gemarkung Frankenstein:

Fl.Nrn. 147 (TF), 153 (TF), 153/a, 159 (TF), 161/1 (TF), 166 (TF), 170 (TF), 172 (TF), 173/1 (TF), 173/2, 174 (TF), 179 (TF), 179/a (TF), 188/1 (TF), 195 (TF), 200 (TF)

Darüber hinaus ist dem Eingriff durch den Bebauungsplan eine externe Ausgleichsfläche
(1,3 ha) auf Teilflächen der Fl.Nr. 410/1, 539/b und 569, Gmkg. Memmendorf, nordwestlich von Memmendorf zugeordnet.

Die Lage und Abgrenzung der überplanten Flächen ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich, wobei die beiden rot schraffierten Teilbereiche nicht Bestandteil der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind (maßstabslos).

 

Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Frist vom

vom 09.08.2023 bis einschließlich 09.09.2023

über das Internetportal der Stadt unter Bekanntmachung www.oederan.de, sowie über das

Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt, Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister, Markt 5, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag         von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und         12.30 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und         12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292 / 27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch zu den o.g. Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung abgegeben werden,

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

Berichte, Gutachten, Untersuchungen

  • Umweltberichte zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agrarverträgliche Photovoltaik Memmendorf“ und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 20.07.2023, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Pläne für Bereiche Nord, Mitte und Süd mit Bewertung des Ausgangszustandes der überplanten Flächen gem. Biotopwertliste Sachsen
  • Pläne für Bereiche Nord, Mitte und Süd mit Bewertung des Planungszustandes der überplanten Flächen gem. Biotopwertliste Sachsen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Memmendorf“, Landkreis Mittelsachsen, vom Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth vom 28.06.2023, zur Beurteilung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
  • SolPEG Blendgutachten Solarpark „Memmendorf“ – Analyse der potentiellen Blendwirkung einer geplanten PV-Anlage in der Nähe von Memmendorf in Sachsen von der SolPEG GmbH, Hamburg, vom 04.07.2023
  • Stellungnahme/Info der Agrargenossenschaft Memmendorf e.G. zum Projekt „PV Memmendorf“ vom 10.07.2023 zur Bedeutung des Projektes für die Agrargenossenschaft und die damit verbundene Agrarverträglichkeit

Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Informationen zum Schutzgut Mensch
  • Blendwirkungen
  • Lärmemissionen durch Reflektionseffekte
  • Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Barrierewirkung und Landschaftszerschneidung
  • Einrichtung von Wildwechsel
  • Notwendige Biotopkartierung und Verschattungsgutachten
  • Anpassung Bilanzierung
  • Rechtl. Sicherung von CEF-Maßnahmen
  • Mahd in Bezug auf lokale Bodenbrüter
  • Ökologische Baubegleitung
  • Schädlicher Einfluss auf Biotoptypen und Artenvielfalt
  • Natura-2000-VerträgIichkeit
  • Natur- und Artenschutz
  • Feldlerche
  • Informationen zum Schutzgut Boden
  • Lage im Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“
  • Erosionsgefährdung
  • Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Informationen zum Schutzgut Wasser
  • Berücksichtigung Gewässer
  • Berücksichtigung Hausbrunnen
  • Vermeidung von wild ablaufendem Wasser auf unterliegende Grundstücke

 Informationen zum Schutzgut Klima/Luft

  • Klimaschutzgebot
  • Informationen zum Schutzgut Landschaft
  • Anlagenbedingte Wirkungen der PV-Freiflächenanlage auf das Landschaftsbild
  • Informationen zum Schutzgut Fläche
  • Hohe Flächeninanspruchnahme für Photovoltaikanlagen
  • Rückbauverpflichtung
  • Informationen zum Kultur- und Sachgüter
  • Archäologische Kulturdenkmale
  • Informationen zu weiteren Umweltbelangen
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft, Waldmehrung und Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz)
  • in Aufstellung befindliches Vorranggebiet Landwirtschaft
  • Berücksichtigung Wald (Mindestabstände, Zugänglichkeit)
  • Erhebliche Bedenken zwecks Agrarstruktur
  • Rohstoffgeologie
  • geologische und hydrogeologische Situation im Plangebiet
  • teilweise Lage in Hohlraumgebieten
  • Knapper Wasserhaushalt und Trockenheit / Brandgefahr
  • Energiesicherheit

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6. Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Oederan, den 01.08.2023

gez. Schneider                                                                      (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Lothar Hofmeister
Telefon: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

Datenschutzerklärung

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