Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Oederan Frühzeitige Beteiligung

SO Freiflächen PV Memmendorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.01.2023 bis 10.02.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Memmendorf“ mit 2. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Memmendorf“ mit 2. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und mit Veröffentlichung vom 12.08.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Mit den zwischenzeitlich erarbeiteten Vorentwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nun die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes weist eine Größe von insgesamt gut 100 ha auf. Er setzt sich aus insgesamt 12 Teilflächen zusammen.

Folgende Flurstücke mit Gemarkung befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches:

Gemarkung Oederan:

Fl.Nrn. 656 (Teilfläche (TF)), 1177/11 (TF)

Gemarkung Memmendorf:

Fl.Nrn. 123/13, 147/1 (TF), 147/2, 156/b (TF), 163/11 (TF), 274/4 (TF), 280 (TF), 294 (TF), 295 (TF), 300 (TF), 302 (TF), 302/a (TF), 309 (TF), 312/a (TF), 313 (TF), 313/b (TF), 438 (TF), 439 (TF), 440 (TF), 441 (TF), 442 (TF), 443 (TF), 444/1 (TF), 445 (TF), 474/a (TF), 475 (TF), 476 (TF)

Gemarkung Frankenstein:

Fl.Nrn. 147 (TF), 153 (TF), 153/a, 159 (TF), 161/1 (TF), 166 (TF), 170 (TF), 173/1 (TF), 173/2, 174 (TF), 179 (TF), 179/a (TF), 195 (TF), 200 (TF)

Die Lage und Abgrenzung der Teilflächen ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Die Vorentwürfe liegen mit Begründung und einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Umweltbericht, Gutachten) in der Zeit vom

09.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023

in der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt, Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister

Markt 5, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag              von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag        von 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und  12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag                 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292 / 27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt unter www.oederan.de, sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Oederan, den 12.12.2022

gez. Schneider                                              (Siegel)

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Lothar Hofmeister

Stadtbauamt Oederan

Tel.: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

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