Am 01.01.2024 trat das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategischer Prozess. Ziel dieser Planung ist es zu identifizieren, inwieweit Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Schritte:
1. Bestandsanalyse und Erfassung der Bedarfe
2. Analyse der Potentiale für die Wärmenutzung
3. Auswertung und Entwicklung von Szenarien für die mögliche, dekarbonisierte Wärmeversorgung
4. Wärmewendestrategie – Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges.
In dieser Bekanntmachung geht es um die öffentliche Auslage des Entwurfs der Kommunalen Wärme-planung für die Gemeinde Oderwitz entsprechend den Vorgaben des WPG und der Sächsischen Wär-meplanungsverordnung in den jeweils aktuell gültigen Fassungen.
Beginnend mit dem 23.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 liegen die Dokumente in der
Gemeindeverwaltung Oderwitz
Bauamt (Haus 2, 1. OG)
Straße der Republik 54 in 02791 Oderwitz öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr
zudem Dienstag 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Die Dokumente werden außerdem auf der Homepage der Gemeinde Oderwitz unter https://www.oderwitz.de/aktuelles/ und auf dem Postal www.buergerbeteiligung.sachsen.de bereitgestellt.
Während des genannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an bauamt@oderwitz.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen sind an die Gemeindeverwaltung Oderwitz, Stichwort Wärmeplanung, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz zu richten.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Planerstellung unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an bauamt@oderwitz gesandt werden.
3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oderwitz, den 28.01.2026
Cornelius Stempel
Bürgermeister
Bauamt
Frau Gundel Mitter
Tel.: +49 35842/22363