Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Meißen auf dem Gebiet der Gemeinde Nünchritz, nördlich der Staatsstraße 40, östlich der Ortslage Zschaiten, südöstlich der Ortslage Roda und westlich der Ortslage Weißig. Es gliedert sich in zwei Teilflächen, es handelt sich um intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Die Teilflächen befinden sich dabei jeweils östlich und westlich der Kreisstraße K8572.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ umfasst auf einer Fläche von 67,58 ha die Flurstücke 536 (teilweise), 554 (teilweise), 555 (teilweise), 557, 558 der Gemarkung Zschaiten sowie die Flurstücke 393 (teilweise), 397, 398, 399 der Gemarkung Weißig.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Oktober 2024 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.nuenchritz.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Raum Nr.13, 1. OG, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Zeiten eingesehen werden.
Montag 08:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:00 Uhr
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Landschaftsbild
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
Aus den auszulegenden Stellungnahmen ergeben sich Informationen zum Denkmalschutz, zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post@nuenchritz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Herr Frank Schurig