Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Öffentliche Auslegung

Gemeinde Nünchritz - Bebauungsplan "Solarpark Nünchritz"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 28.02.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Meißen auf dem Gebiet der Gemeinde Nünchritz, nördlich der Staatsstraße 40, östlich der Ortslage Zschaiten, südöstlich der Ortslage Roda und westlich der Ortslage Weißig. Es gliedert sich in zwei Teilflächen, es handelt sich um intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Die Teilflächen befinden sich dabei jeweils östlich und westlich der Kreisstraße K8572.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Nünchritz“ umfasst auf einer Fläche von 67,58 ha die Flurstücke 536 (teilweise), 554 (teilweise), 555 (teilweise), 557, 558 der Gemarkung Zschaiten sowie die Flurstücke 393 (teilweise), 397, 398, 399 der Gemarkung Weißig.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Oktober 2024 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.nuenchritz.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Raum Nr.13, 1. OG, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Zeiten eingesehen werden.

Montag           08:00 - 11:00 Uhr

Dienstag         08:00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag    13.00 - 15.00 Uhr

Freitag             08:00 - 11:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen
  • kritische Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von extensiven Grünflächen und Feldhecken als bodenverbessernde Maßnahmen

Wasser

  • Vorbelastungen von Grundwasser und Oberflächenwasser, Niederschlagverbringung, Auswirkung auf Grundwasserneubildung, Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss (nicht erheblich)
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • klimatische Bedingungen im Plangebiet (Aussagen u.a. zu Kaltluftentstehungsgebieten, lufthygienischer Ausgleichsfunktion, Emissionen)
  • Auswirkungen Mikroklima durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in extensives Grünland und des dazugehörigen Pflegekonzepts

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel (Bodenbrüter)
  • besonderer Artenschutz der Avifauna (Vögel), u.a. baubedingte und betriebsbedingte Auswirkungen auf bodenbrütende Avifauna (hier insbesondere die Feldlerche)
  • Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung
  • bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Durchlässigkeit der Zaunanlage für kleine Tiere
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn)

Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Flächenzerschneidung, Wirkung auf das Landschaftsbild
  • Visualisierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und Geräuschentwicklung der Transformatoren
  • Blendgutachten mit Betrachtung der Auswirkungen auf umliegende, schutzbedürftige Nutzungen und Verkehrswege
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
  • begründete Vermutung auf bislang nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale auf östlicher Teilfläche, daher Durchführung einer archäologischen Prospektion vor Baubeginn

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
  • Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen

Aus den auszulegenden Stellungnahmen ergeben sich Informationen zum Denkmalschutz, zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post@nuenchritz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontaktperson

Herr Frank Schurig

Informationen

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