Flächennutzungsplan Gemeinde Nünchritz Öffentliche Auslegung

Gemeinde Nünchritz - 2. Änderung Flächennutzungsplan - Parallelverfahren mit B-Plan "Solarpark Nünchritz"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 28.02.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichlautende Beschlüsse zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden durch den Gemeinderat Glaubitz und den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefasst. Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Änderungsbereich befindet sich im Landkreis Meißen auf dem Gebiet der Gemeinde Nünchritz, nördlich der Staatsstraße 40, östlich der Ortslage Zschaiten, südöstlich der Ortslage Roda und westlich der Ortslage Weißig. Er gliedert sich in zwei Teilflächen, es handelt sich um intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Die Teilflächen befinden sich dabei jeweils östlich und westlich der Kreisstraße K8572.

Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von 67,58 ha die Flurstücke 536 (teilweise), 554 (teilweise), 555 (teilweise), 557, 558 der Gemarkung Zschaiten sowie die Flurstücke 393 (teilweise), 397, 398, 399 der Gemarkung Weißig. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst darüber hinaus auch zwei nachrichtliche Anpassungen: eine Grünfläche im Flurstück 4/2, Gemarkung Neuseßlitz, auf einer Fläche von 0,29 ha, sowie eine Wohnbaufläche im Flurstück 111, Gemarkung Glaubitz, auf einer Fläche von 0,06 ha.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2024 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.nuenchritz.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

und
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Raum Nr.13, 1. OG, Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Zeiten eingesehen werden.

Montag           08:00 - 11:00 Uhr

Dienstag         08:00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag    13.00 - 15.00 Uhr

Freitag             08:00 - 11:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an post@nuenchritz.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine drei-stufige Bewertung der geplanten Sondergebietsflächen bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Nünchritz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontaktperson

Herr Frank Schurig

Informationen

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