Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Leckwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2020 bis 13.07.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In seiner Sitzung am 25.05.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz den Entwurf des Bebauungsplans Photovoltaikanlage Leckwitz gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 318/1, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330 und 331, jeweils Gemarkung Leckwitz, östlich der Staatsstraße S88 und südlich der Kreisstraße K 8556 außerhalb der Ortslage Leckwitz und ist in der Anlage dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Nünchritz, für diesen Bereich, welcher auf Grund der Bodenverhältnisse kontinuierlich unterdurchschnittliche landwirtschaftliche Erträge bringt, die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage baurechtlich zu legitimieren.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes fand vom 27.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der öffentlichen Gemeinderatssatzung am 25.05.2020 behandelt und abgewogen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Photovoltaikanlage Leckwitz, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.03.2020, liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, in 01612 Nünchritz, im Foyer in der Zeit

vom 11.06.2020 bis einschließlich 13.07.2020

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag         07:30 – 11:30 Uhr      12:30 – 15:30 Uhr

Dienstag                                            07:30 – 11:30 Uhr      12:30 – 18:00 Uhr

Freitag                                               07:30 – 12:30 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans Photovoltaikanlage Leckwitz zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Nünchritz unter www.nuenchritz.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.bauleitplanung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan Photovoltaikanlage Leckwitz ein Umweltbericht erstellt (Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes Photovoltaikanlage Leckwitz vom 19.03.2020). Im Umweltbericht werden die nachfolgend gelisteten Informationen zu folgenden Schutzgütern gegeben:

  • Schutzgut Wasser:

Umweltbericht: Beschreibung der Gewässersituation im Plangebiet und dessen Umfeld; Minimierung der Versiegelung durch entsprechende Bauweise; es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

  • Schutzgut Mensch (Lärm):

Umweltbericht: durch Lage des Plangebiets zwischen den Straßen S88 und K8556 starke Vorbelastungen mit Lärmemissionen vorhanden; beim Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen keine zusätzlichen Lärmemissionen

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Umweltbericht: keine Bodendenkmale im Bereich des Bebauungsplanes; Verhalten beim Auffinden von Bodendenkmalen wird benannt.

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Umweltbericht: bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flur bietet wenig Lebensraum für Fauna und Flora; zeitliche Begrenzung des Baubeginns verhindert erhebliche Störungen für Brutvogelarten; nach Anlageerrichtung auf Fläche höhere Biodiversität durch Gras- und Krautschicht

  • Schutzgut Boden:

Umweltbericht: landwirtschaftlich genutzte Flächen werden in extensives Grünland umgewandelt; nur geringe baubedingte Auswirkungen; Aufwertung der Bodennutzung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Bodens durch Umwandlung von Acker in extensives Grünland

  • Schutzgut Landschaftsbild:

Umweltbericht: nach Realisierung der Anlage wird das Gebiet aus der Entfernung als schwarzes Feld wahrgenommen; nur minimale Auswirkungen auf das Landschaftsbild, da es sich um anthropogen vorbelastete Fläche handelt

  • Schutzgut Klima:

Umweltbericht: Veränderungen von Flächennutzungen können sich auf das Kleinklima auswirken; durch grünordnerische Festsetzungen und Festsetzung der maximalen Höhenentwicklung keine negativen Auswirkungen auf das Kleinklima; durch Energieerzeugung mittels Solarmodulen positive CO2-Bilanz

Ebenso liegen zum Entwurf des Bebauungsplanes Photovoltaikanlage Leckwitz bereits folgende wesentliche Umweltinformationen und umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes in der Gemeindeverwaltung Nünchritz eingesehen werden können:

  • Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
  • Landratsamt Meißen, Brand- und Katastrophenschutz, Schreiben vom 07.01.2020, mit Hinweisen zur nötigen Löschwassermenge, der Erreichbarkeit der Löschwasserentnahmestellen, der Befahrbarkeit mit Feuerwehrfahrzeugen und der Installation eines Not-Aus-Schalters.
  • Landratsamt Meißen, Belange Immissionsschutz, Schreiben vom 07.01.2020, mit Hinweisen zur Vermeidung schädlicher Umweltbelastungen und Prämissen bei der Standortwahl des Trafohäuschens.
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 08.01.2020, mit Hinweisen zur radiologischen Situation (erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft sind im Plangebiet wahrscheinlich nicht vorhanden).
  • Schutzgut Boden:
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 12.11.2019, mit dem Hinweis, dass sich östlich an das Plangebiet angrenzend eine alte Sandgrube befand

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Photovoltaikanlage Leckwitz unberücksichtigt bleiben können.

Gerd Barthold

Bürgermeister




 

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

Herr Riedel - Bauamtsleiter

Tel: 035265-50037

E-Mail: u.riedel@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung
  • Stellungnahme LRA
  • Stellungnahme LfULG
  • Stellungnahme Sächs. Oberbergamt

Informationen

Übersicht
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