Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Leckwitz“ - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2019 bis 03.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 14.10.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Leckwitz“ gebilligt. Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes war am 09.07.2018 beschlossen worden. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 318/1, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330 und 331, jeweils Gemarkung Leckwitz, östlich der Staatsstraße S88 und südlich der Kreisstraße K 8556 außerhalb der Ortslage Leckwitz.

Die Flurstücke werden zum Teil landwirtschaftlich genutzt, auf einem weiteren Teil befindet sich eine jetzt ungenutzte ehemalige Siloanlage. Die ausgewiesene Nutzung der Flurstücke im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist Fläche für die Landwirtschaft. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Nünchritz, für diesen Bereich, welcher auf Grund der Bodenverhältnisse kontinuierlich unterdurchschnittliche landwirtschaftliche Erträge bringt, die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage baurechtlich zu legitimieren.

Da das Areal im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung auf den überplanten Flächen möglich. Somit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nünchritz wird im Parallelverfahren geändert, wobei der Bereich dieses Bebauungsplanes als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen werden soll.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Leckwitz“ wird gemäß § 2, 3 und 4 des Baugesetzbuches als zweistufiges Verfahren durchgeführt.

Der vom Gemeinderat Nünchritz am 14.10.2019 gebilligte Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom Juni 2019 liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Zimmer 15, Glaubitzer Straße 10, in 01612 Nünchritz in der Zeit vom

27. November 2019 bis einschließlich 03. Januar 2020

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag:             07:30 – 11:30 Uhr und 12:00 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag:                                                 07:30 – 11:30 Uhr, 12:00 – 18:00 Uhr

Freitag:                                                    07:30 – 12:30 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Leckwitz“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite des Bürgerbeteiligungsportales Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/nuenchritz und auf der Homepage der Gemeinde Nünchritz unter www.nuenchritz.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Leckwitz“ unberücksichtigt bleiben können.

Gerd Barthold

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

Herr Riedel - Bauamtsleiter

Tel: 035265-50037

E-Mail: u.riedel@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung

Informationen

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