Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus Merschwitz“, Gemeinde Nünchritz
Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat am 04.02.2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus Merschwitz“ in der Fassung vom 01.10.2018 nach §10 BauGB in Verbindung mit §4 SächsGemO als Satzung beschlossen.
Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ärztehaus Merschwitz“ kann während der Öffnungszeiten im Rathaus Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Bauamt, von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Montag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Gemeinde Nünchritz unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/nuenchritz/beteiligung/ aufgerufen und eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Gemeindeverwaltung Nünchritz Bauamt Glaubitzer Straße 10 01612 Nünchritz Tel: 035265-50036