Flächennutzungsplan Gemeinde Nünchritz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz, Glaubitz - öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.12.2019 bis 06.01.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz - Glaubitz

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Folgende Gremien haben in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nünchritz – Glaubitz gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen:

Gemeinderat der Gemeinde Glaubitz in der Sitzung vom 07.10.2019

Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz in der Sitzung vom 16.09.2019

Gemeinschaftsausschuss der VG Nünchritz - Glaubitz in der Sitzung vom 23.10.2019

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll auf eingetretene Veränderungen und Neuplanungen reagiert und die bauliche Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft für die nächsten Jahre definiert werden. Ebenso sollen bereits bestehende baurechtliche Verhältnisse nachrichtlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.

Der Umgriff der 1. Änderung umfasst insgesamt 15 Änderungsbereiche, gegenüber dem Vorentwurf wurden 2 Änderungsbereiche (Nr. 1 und Nr. 13) ersatzlos gestrichen.

Im Einzelnen umfasst die 1. Änderung folgende Bereiche:

Änderungsbereich 2: Flurstücks-Nrn. 103/11 und 103/12 Gemarkung Glaubitz, geplante Ausweisung als Wohnbaufläche entsprechend tatsächlicher Nutzung,

Änderungsbereich 3: Flurstücks-Nrn. 765, 766, 767, 776/3, 777/1,4,7, 778/1, 780/1, 781/1, 782/1, 783, 784/1, 785/1, 786/3, 787/4 und 831/2, jeweils Gemarkung Glaubitz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche,

Änderungsbereich 4: Flurstücks-Nrn. 293/1,2, 294, 297/1,3,4,5,6,7, 298, 299/1,2, 300, 301/1,2,4, 302/1, 302b,c,d,e und 302, jeweils Gemarkung Nünchritz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche, teilweise Grünfläche

Änderungsbereich 5: Flurstücks-Nrn. 305/3, 309a, 309/1, 309/2 sowie 313, jeweils Gemarkung Nünchritz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche,

Änderungsbereiche 6 und 7: Flurstücks-Nrn. 322/1 und 305/2 (Teilflächen), Gemarkung Zschaiten, Ausweisung als Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche entsprechend Festlegungen der diesbez. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung,

Änderungsbereich 8: Flurstücks-Nrn. 31, 32/1, 34/1 und 35 der Gemarkung Grödel, geplante Ausweisung als Grünfläche,

Änderungsbereich 9: Flurstücks-Nrn. 78/3, 327/12,13,14,15,16, 327/18 und 514/2 der Gemarkung Nünchritz, geplante Ausweisung als Wohnbaufläche entsprechend tatsächlicher Nutzung,

Änderungsbereich 10: Flurstück-Nr. 55/4, Gemarkung Leckwitz, Neuausweisung als gemischte Baufläche entsprechend parallel laufendem Bebauungsplan

Änderungsbereich 11: Flurstücks-Nrn. 147, 169/2 und 176 (Teilflächen), jeweils Gemarkung Leckwitz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche,

Änderungsbereich 12: Flurstücks-Nrn. 318/1, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330 und 331, jeweils Gemarkung Leckwitz, geplante Neuausweisung als Sonderbaufläche Photovoltaik

Änderungsbereich 14: Flurstücks-Nrn. 235/4, 14, 41 und 42 (Teilflächen), Gemarkung Neuseußlitz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche entsprechend in Kraft getretener Änderung des Bebauungsplans „Alleestraße“,

Änderungsbereich 15: Flurstücks-Nrn. 425 und 426, Gemarkung Neuseußlitz, geplante Neuausweisung als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche, als Ausgleichsfläche wird Flurstück Nr. 404 Gemarkung Neuseußlitz als neu zu schaffendes Biotop festgesetzt

Änderungsbereich 16: Flurstücks-Nrn. 423/5 und 423/6, Gemarkung Neuseußlitz, geplante Neuausweisung teilweise als gemischte Baufläche und teilweise als Fläche für Gemeinbedarf,

Änderungsbereich 17: Flurstücks-Nrn. 194/12 (Teilfläche), Gemarkung Diesbar-Seußlitz, geplante Neuausweisung als Grünfläche,

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes fand vom 14.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am 23.10.2019 behandelt und abgewogen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 27.08.2019, liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Zimmer 15, in 01612 Nünchritz in der Zeit

vom 02. Dezember 2019 bis einschließlich 06. Januar 2020

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag         07:30 – 11:30 Uhr      12:00 – 15:30 Uhr

Dienstag                                            07.30 – 11.30 Uhr      12.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                               07.30 – 12.30 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Nünchritz unter www.nuenchritz.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 2a BauGB wurde ein Umweltbericht erstellt (Umweltbericht der Arnold Consult AG, Meißen, als Bestandteil der Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.08.2019). Im Umweltbericht werden die nachfolgend gelisteten Informationen zu folgenden Schutzgütern gegeben:

  • Allgemeiner Natur- und Umweltschutz
    Beschreibung der baubedingten, betriebsbedingten und kumulativen Auswirkungen des Vorhabens; keine Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern, die im Zusammenspiel erhöhte Umweltbetroffenheit befürchten lassen; naturschutzfachlicher Ausgleich erfolgt in nachfolgenden Planverfahren,
  • Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
    keine Vorbelastungen, die über das im ländlichen Raum übliche Maß (landwirtschaftliche Nutzung) hinausgehen. Eignung der Änderungsbereiche für eine Wohnnutzung liegt vor, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewährleistet. Nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten.
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
    Die Änderungsbereiche befinden sich nicht innerhalb ausgewiesener Schutzgebiete (FFH-, SPA-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete), die überplanten intensiv genutzten Acker- bzw. Grünlandflächen fungieren für Insekten, Vögel und Kleinsäuger eingeschränkt als Nahrungs- und Teilhabitat. Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen nicht vor, über etwaige Wanderkorridore in den Änderungsbereichen (Biotopverbund) ist nichts bekannt. Keine naturschutzfachlich bedeutsamen Vorkommen von Pflanzenarten zu verzeichnen. Im ÄB 15 ist Biotopumsetzung auf anderer Fläche vorgesehen. Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere ergeben sich Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit.
  • Schutzgut Fläche:
    Keine besonders schützenswerten oder seltenen natürlichen Ressourcen auf den vorgesehenen Flächen vorhanden; für das Schutzgut Fläche ergeben sich durch Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Grünfläche Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit.
  • Schutzgut Boden:
    Vorbelastungen aufgrund intensiver agrarischer Nutzung, in den Änderungsbereichen keine naturnahen Böden mehr vorhanden. Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind in den meisten Änderungsbereichen nicht bekannt, für Änderungsbereich 15 sind auf zwei Teilflächen Altablagerungsstätten im SALKA erfasst. Durch geplante Maßnahmen ist Erhöhung des Versiegelungsgrades und Verlust von Grundwasserneubildungsbereichen festzustellen, insgesamt sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu erwarten.
  • Schutzgut Wasser: 
    Keine Oberflächengewässer in Änderungsbereichen vorhanden; Böden generell als gut versickerungsfähig einzustufen. Mit Überplanung erfolgt Bodenversiegelung; dabei ist mit einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate ist zu rechnen. Eine Beeinträchtigung des Grundwasserstromes ist nicht zu erwarten. Es ergeben sich Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser.
  • Schutzgut Luft/Klima:
    Mit Überplanung der Änderungsbereiche gehen offene landwirtschaftliche Flächen, die grundsätzlich zur Kaltluftproduktion beitragen, verloren. Verlust der Fläche im Änderungsbereich 12 ist aufgrund der Flächengröße erheblich, sonst nur geringe Beeinträchtigung. Insgesamt sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu erwarten,
  • Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild:
    Landschaftsbild der Änderungsbereiche wird zum Großteil durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, die an ländliche Siedlungsstrukturen (Einfamilien- und Doppelhäuser mit Gärten) anschließen. Mit geplanter baulicher Entwicklung wird das Erscheinungsbild verändert, durch Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen, gestalterischen Festsetzungen und Höhenbeschränkungen kann jedoch eine verträgliche Einbindung sichergestellt werden. Für das Schutzgut sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten.
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
    Beeinträchtigung des Schutzgutes bei einer Realisierung der geplanten Nutzungen nicht zu erwarten, da die ggf. vorhandenen archäologischen Kulturgüter entsprechend gesichert werden. Abklärung der Auflagen in nachfolgenden Planverfahren. Baudenkmale im Umfeld der Änderungsbereiche ebenfalls vorhanden, durch die Planungen jedoch nicht betroffen. Für Schutzgut Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten.
     
    Ebenso liegen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits folgende wesentliche Umweltinformationen und umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes in der Gemeindeverwaltung Nünchritz eingesehen werden können:
  • Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
  • Landesdirektion Sachsen: Schreiben vom 11.03.2019, mit Hinweisen zur Lage der Änderungsbereiche 4 und 5 an der Bahnlinie Dresden – Leipzig und den damit verbundenen Immissionen sowie Hinweise auf Baubeschränkungsbereiche durch die Flugplätze Riesa-Göhlis und Großenhain,
  • Landesdirektion Sachsen, Referat 46 (Hochwasserschutz): Schreiben v. 11.03.2019, mit Hinweisen zu anhängigen Vorhaben Im VG-Gebiet,
  • Landratsamt Meißen, Untere Bodenschutzbehörde: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen aus Altablagerungen nach SALKA-Verzeichnis auf Teilen der Flurstücks-Nr. 404 und 426 im Änderungsbereich 15,
  • Landratsamt Meißen, Untere Immissionsschutzbehörde: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen auf Nähe der Bahnstrecke Dresden – Leipzig für die Wohnbauflächen in den Änderungsbereichen 4 und 5
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Schreiben vom 13.03.2019, mit Hinweisen zur radiologischen Situation (erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft sind im Plangebiet wahrscheinlich nicht vorhanden),
  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien: Schreiben vom 04.03.2019, mit Hinweisen auf die durch den Bahnbetrieb entstehenden Emissionen / Immissionen und deren Erhöhung durch den geplanten Ausbau der Strecke Leipzig / Dresden,
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.: Schreiben vom 15.03.2019 mit Hinweisen zur Begründung der Bauflächenentwicklung auf Grundlage von nachweisbarem Bedarf, zur Zunahme des Wohnflächenbedarfs pro Einwohner, zur steigenden Zahl der Haushalte trotz schrumpfender Bevölkerung, steigenden Wohnansprüchen und der daraus resultierenden Wohnungsnachfrage,
  • Schutz Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt
  • Landesdirektion Sachsen, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge: jeweils Schreiben vom 11.03.2019, mit Hinweisen zur Überlagerung der Änderungsbereiche 11, 12 und 13 mit einem Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz in der 2. Fortschreibung des Regionalplanes
  • Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen die nötigen naturschutzrechtlichen Verfahren zur Ausnahme von den Biotopschutzbestimmungen nach § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz für den Änderungsbereich 15,
  • Landratsamt Meißen, Fachbereich Gebietliche Planung, Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen auf die Überlagerung bzw. Tangierung von Vorbehaltsgebieten aus dem aktuellen Regionalplan bzw. dem Entwurf der Gesamtfortschreibung mit den Änderungsbereichen 11, 12, und 13,
  • NABU Landesverband Sachsen e.V., Schreiben vom 13.03.2019 mit Hinweisen zur möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit im Änderungsbereich 15 und zur Notwendigkeit einer rechtzeitigen Umsetzung des Biotopes vor dem baulichen Eingriff sowie der nachweislichen Wirksamkeit der Maßnahme
  • Schutzgut Fläche / Boden
  • Landesdirektion Sachsen: Schreiben vom 11.03.2019, mit Hinweisen zu regionalplanerischen Grundsätzen bezüglich der Neuausweisung von Bauflächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Orte, Bedarfsermittlung für neue Wohnbauflächen auf Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose erforderlich; für Ausweisung von Photovoltaikflächen (wie ÄB 12) sollen vorrangig versiegelte bzw. technisch vorbelasteten Flächen, Brachen oder Konversionsflächen genutzt werden; Flächenneuausweisung und Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche soll generell vermindert/vermieden werden,
  • Landratsamt Meißen, Untere Bodenschutzbehörde: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen aus Altablagerungen nach SALKA-Verzeichnis auf Teilen der Flurstücks-Nr. 404 und 426 im Änderungsbereich 15,
  • Landratsamt Meißen, Fachbereich Landwirtschaft: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen auf den Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die Ausweisung von Bauflächen in den Änderungsbereichen 3, 11 und 12,
  • Landratsamt Meißen, Fachbereich Gebietliche Planung: Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen zur Erfordernis der Begründung der Wohnflächenneuausweisung auf Grundlage der Bevölkerungsentwicklung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung sowie auf die Begründungserfordernis für die Umwandlung von land- und forstwirtschaftlicher Fläche,
  • Sächsisches Oberbergamt: Schreiben vom 28.02.2019, mit Hinweisen zum Vorhandensein von Restlöchern alter Tagebaue (Steinbrüche und Kiesgruben) im gesamten Planungsgebiet,
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.: Schreiben vom 15.03.2019 mit Hinweisen zu den erheblichen Umweltauswirkungen bei Bodenversiegelungen,
  • Schutzgut Wasser:
  • Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen auf die Lage der Änderungsbereiche 4, 5, 8 und 9 im Bereich der Allgemeinverfügung mit Untersagung jeglicher Grundwassernutzung sowie zur Lage des ÄB 17 im Überschwemmungsgebiet der Elbe ->Befürwortung der künftigen Grünlandnutzung,
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Schreiben vom 15.03.2019 mit Hinweisen zu den erheblichen Umweltauswirkungen bei Bodenversiegelungen,
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
  • Landratsamt Meißen, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 04.04.2019 mit Hinweisen auf die im Umfeld der Änderungsbereiche 6, 7, 8 und 9 durch die Planung berührten Kulturdenkmale sowie auf denkmalgeschützte Sachgesamtheiten im Plangebiet, die Erfordernis der Einholung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen entspr. § 12 SächsDSchG sowie die archäologische Relevanz des Gesamtgebietes.
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 12.02.2019 mit Hinweisen auf die Lage des Vorhabengebietes in einer archäologisch vielschichtig geprägten Kulturlandschaft von hoher archäologischer Relevanz sowie auf die Vermeidung / Minimierung von Bodeneingriffen zum Schutz und zur Sicherung der archäologischen Substanz.
     
    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft unberücksichtigt bleiben können.

Gerd Barthold

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

Herr Riedel - Bauamtsleiter

Tel: 035265-50037

E-Mail: u.riedel@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Flächenermittlung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.