Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 20 "Photovoltaik-Freiflächenanlage See"

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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

Der Großen Kreisstadt Niesky

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner Sitzung am 04.09.2023 den Entwurf Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“ einschließlich des Entwurfs der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 01.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“ erfolgt die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky.

Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von elektrischem Strom im Sinne der Förderung der Nutzung regenerativer Energieformen geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 133,76 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils See.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik Freiflächenanlage See“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 01.08.2023 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich im Zeitraum

vom 27.09.2023 bis 30.10.2023

in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky, Zimmer 101, während folgender Zeiten aus:

Dienstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Begründung mit Umweltbericht mit umweltrelevanten Aussagen zu Bewertung und Auswirkungen auf folgende Schutzgüter: Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und zum besonderen Artenschutz
  • Fachgutachten
    • Blendgutachten in der Fassung vom 09.07.2020
    • Artenschutzfachbeitrag in der Fassung vom 27.01.2023
  • Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Amt für Infrastruktur und Mobilität vom 08.12.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Bauaufsichtsamt/Denkmalschutz vom 11.11.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Kreisforstamt vom 15.11.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Gesundheitsamt vom 24.11.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Umweltamt vom 07.12.2022
    • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 08.11.2022
    • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.12.2022
    • Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung „Oberlausitzer Heide- und Teich-landschaft“ vom 07.11.2022
    • Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost vom 02.12.2022
    • Stellungnahme vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 28.11.2022
    • Stellungnahme Naturschutzbund (NABU) vom 01.12.2022
    • Stellungnahme vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 01.12.2022
    • Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen e.V. vom 20.12.2022
    • 3 Stellungnahmen Privater Einwender vom 01.12.2022 und 02.12.2022

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Auslegungsunterlagen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Kathrin Uhlemann                                                                                            Niesky, 05.09.2023

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Gundula König

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