Amtliche Bekanntmachung
Der Großen Kreisstadt Niesky
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner Sitzung am 04.09.2023 den Entwurf der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Niesky einschließlich des Entwurfs der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 01.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Parallel zur Änderung des Teilflächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“.
Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von elektrischem Strom im Sinne der Förderung der Nutzung regenerativer Energieformen geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich für die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans umfasst ausschließlich Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“ am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils See.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Der Entwurf der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky bestehend aus Planzeichnung Teilplan OT See und Begründung in der Fassung vom 01.08.2023 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich im Zeitraum
vom 27.09.2023 bis 30.10.2023
in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky, Zimmer 101, während folgender Zeiten aus:
Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Auslegungsunterlagen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gez. Kathrin Uhlemann Niesky, 05.09.2023
Oberbürgermeisterin
Frau Gundula König