Flächennutzungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky

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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

Der Großen Kreisstadt Niesky

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner Sitzung am 04.09.2023 den Entwurf der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Niesky einschließlich des Entwurfs der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 01.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Parallel zur Änderung des Teilflächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“.

Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von elektrischem Strom im Sinne der Förderung der Nutzung regenerativer Energieformen geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich für die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans umfasst ausschließlich Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage See“ am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils See.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Der Entwurf der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplans Stadt Niesky bestehend aus Planzeichnung Teilplan OT See und Begründung in der Fassung vom 01.08.2023 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich im Zeitraum

vom 27.09.2023 bis 30.10.2023

in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky, Zimmer 101, während folgender Zeiten aus:

Dienstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Begründung mit Umweltbericht mit umweltrelevanten Aussagen zu Bewertung und Auswirkungen auf folgende Schutzgüter: Mensch, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Amt für Infrastruktur und Mobilität vom 01.12.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Bauaufsichtsamt/Denkmalschutz vom 11.11.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Kreisforstamt vom 15.11.2022
    • Stellungnahme des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, Umweltamt vom 24.11.2022
    • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 08.11.2022
    • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.12.2022
    • Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung „Oberlausitzer Heide- und Teich-landschaft“ vom 07.11.2022
    • Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost vom 02.12.2022
    • Stellungnahme vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 28.11.2022
    • Stellungnahme Naturschutzbund (NABU) vom 01.12.2022
    • Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen e.V. vom 20.12.2022

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Auslegungsunterlagen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gez. Kathrin Uhlemann                                                                                    Niesky, 05.09.2023

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Gundula König

Informationen

Übersicht

Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.09.2023 bis 01.11.2023
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