Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Niesky hat am 07.03.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 03.01.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 03.01.2022 wurden gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Stadt Niesky und schließt die Flurstücke 55/10 (Teilfläche), 55/14, 55/15, 55/16 (Teilfläche), 55/17, 55/18 (Teilfläche), 282/1 (Teilfläche), 283/1, 283/2, 284/1, 284/3, 284/4, 285, 286, 287, 288, 298, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/3 (Teilfläche), 329/1, 380 (Teilfläche), 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 und 388 der Gemarkung Niesky Flur 1 ein.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 03.01.2022, liegt in der Zeit vom
29.03.2022 bis zum 29.04.2022
im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten
Dienstag, Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht, Stand: 03.01.2022
[2] Schalltechnisches Gutachten, Stand: 03.01.2022
[3] Baugrunduntersuchung und -beurteilung für die Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Niesky-Nord, Stand: 03.12.2020
[4] Entwässerungskonzept, Stand: Dezember 2021
[5] Entwässerungskonzept für Parzelle GE 2 im Gewerbegebiet Niesky Nord, Stand: Dezember 2021
[6] Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan „Gewerbegebiet Niesky Nord“, Stand: 08.07.2021
[7] Fledermauskundliche Untersuchung im Rahmen des Vorhabens Bebauungsplan Niesky Nord, Stand: September 2020
[8] Erheblichkeitsabschätzung auf Verträglichkeit mit den Natura-2000-Gebieten SPA-Gebiet "Doras Ruh" sowie FFH-Gebiet "Doras Ruh", Stand: 01.10.2021
[9] Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens, Stand: 19.07.2021
[10] Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsens, Stand: 16.07.2021
[11] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 11.08.2021
[12] Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Bauaufsicht-Denkmalschutz, Stand: 22.07.2021
[13] Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Kreisforstamt, Stand: 05.08.2021
[14] Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Umweltamt, Stand: 17.08.2021
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky -Nord“ liegen vor:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kathrin Uhlemann Niesky, 08.03.2022
Oberbürgermeisterin
Große Kreisstadt Niesky
Muskauer Straße 20/22
02906 Niesky
Frau Kopke
Telefon-Nr.: 03588 28 26 51