Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 18 "Gewerbegebiet Niesky-Nord"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.03.2022 bis 29.04.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Niesky hat am 07.03.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 03.01.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 03.01.2022 wurden gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Stadt Niesky und schließt die Flurstücke 55/10 (Teilfläche), 55/14, 55/15, 55/16 (Teilfläche), 55/17, 55/18 (Teilfläche), 282/1 (Teilfläche), 283/1, 283/2, 284/1, 284/3, 284/4, 285, 286, 287, 288, 298, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/3 (Teilfläche), 329/1, 380 (Teilfläche), 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 und 388 der Gemarkung Niesky Flur 1 ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 03.01.2022, liegt in der Zeit vom

29.03.2022 bis zum 29.04.2022

im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten

Dienstag, Mittwoch            9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag                           9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag                                   9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]           Umweltbericht, Stand: 03.01.2022

[2]           Schalltechnisches Gutachten, Stand: 03.01.2022

[3]           Baugrunduntersuchung und -beurteilung für die Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Niesky-Nord, Stand: 03.12.2020

[4]           Entwässerungskonzept, Stand: Dezember 2021

[5]           Entwässerungskonzept für Parzelle GE 2 im Gewerbegebiet Niesky Nord, Stand: Dezember 2021

[6]           Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan „Gewerbegebiet Niesky Nord“, Stand: 08.07.2021

[7]           Fledermauskundliche Untersuchung im Rahmen des Vorhabens Bebauungsplan Niesky Nord, Stand: September 2020

[8]           Erheblichkeitsabschätzung auf Verträglichkeit mit den Natura-2000-Gebieten SPA-Gebiet "Doras Ruh" sowie FFH-Gebiet "Doras Ruh", Stand: 01.10.2021

[9]           Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens, Stand: 19.07.2021

[10]        Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsens, Stand: 16.07.2021

[11]        Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 11.08.2021

[12]        Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Bauaufsicht-Denkmalschutz, Stand: 22.07.2021

[13]        Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Kreisforstamt, Stand: 05.08.2021

[14]        Stellungnahme der Landkreises Görlitz – Umweltamt, Stand: 17.08.2021

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky -Nord“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [3], [4], [5], [11] und [14]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Oberflächen- und Grundwasser, Schutzgebiete, Bergbaugebiete, geplante Rückhaltung von Niederschlagswasser, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:         

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:

  • finden sich in [1], [6], [7], [8], [13] und [14]
  • es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle Flächennutzungen (Biotope) und vorkommende Tierarten, Lage zu angrenzenden Schutzgebieten, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, geplante Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [2], [11] und [14]
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben (Lärm), Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1], [9], [10] und [12]
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale) im Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

               

Kathrin Uhlemann                                                                                                                            Niesky, 08.03.2022

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Telefon-Nr.: 03588 28 26 51

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