Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 10 „Erholungsstandort Niesky; Feriencamp und Feriendorf Finnhütte“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Erholungsstandort Niesky; Feriencamp und Feriendorf Finnhütte“, bestehend aus der Planzeichnung (Bebauungsplan) mit den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 18.07.2021 beschlossen und die Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 mit dem Anhang 1 (Pflanzkläranlage) und Anlage 2 (Kompensation) gebilligt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 25/6, 25/7, 25/8, 25/9 und teilweise 12/1 (öffentliche Verkehrsfläche) der Gemarkung Niesky Flur 11. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) gekennzeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Erholungsstandort Niesky; Feriencamp und Feriendorf Finnhütte“ wird mit Planzeichnung (Bebauungsplan), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anhang 1 (Pflanzkläranlage) und Anhang 2 (Kompensation) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
28.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021
im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten
Dienstag, Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.-sachsen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Erholungsstandort Niesky; Feriencamp und Feriendorf Finnhütte“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Hoffmann
Oberbürgermeisterin