Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Niesky hat am 05.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 16.06.2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 16.06.2021 wurden gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Stadt Niesky und schließt die Flurstücke 55/10 (Teilfläche), 55/14, 55/15, 55/16 (Teilfläche), 55/17, 55/18 (Teilfläche), 282/1 (Teilfläche), 283/1, 283/2, 284/1, 284/3, 284/4, 285, 286, 287, 288, 298, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/3 (Teilfläche), 329/1, 380 (Teilfläche), 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 und 388 der Gemarkung Niesky Flur 1 ein. Das Flurstück 55/15 liegt ergänzend zum Aufstellungsbeschluss innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 16.06.2021, liegt in der Zeit vom
27.07.2021 bis zum 31.08.2021
im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten
Dienstag, Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht, Stand: 16.06.2021
[2] Schalltechnisches Gutachten, Stand: 24.04.2021
[3] Baugrunduntersuchung und -beurteilung für die Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Niesky-Nord, Stand: 03.12.2020
[4] Entwässerungskonzept, Stand: 16.06.2021
[5] Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan „Gewerbegebiet Niesky Nord“, Stand: 14.12.2020
[6] Fledermauskundliche Untersuchung im Rahmen des Vorhabens Bebauungsplan Niesky Nord, Stand: September 2020
[7] Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, Stand: 10.07.2020
[8] Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens, Stand: 24.06.2020
[9] Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Stand: 07.07.2020
[10] Stellungnahme der Landkreises Görlitz, Stand: 17.07.2020 und 22.07.2020
[11] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 13.07.2020
[12] Stellungnahme der Stadt Niesky, Stand: 17.07.2020
[13] Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes, Stand: 24.06.2020
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet“ liegen vor:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky-Nord“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hoffmann Niesky, 06.07.2021
Oberbürgermeisterin