Bebauungsplan Stadt Niesky Beschluss

1. Änderung vorhabenbez. B-Plan "Umnutzung ehem. landwirtschaftl. Grundstück in einen Betriebssitz für Landschaftsbau"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.09.2018 bis 11.09.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Grundstückes in Niesky/OT See in einen Betriebssitz für ein Unternehmen für Landschaftsbau (Gemarkung Niesky, Flur 16, Flurstück 6001)“

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat am 07.05.2018 in seiner öffentlichen Tagung die Satzung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Grundstückes in Niesky/OT See in einen Betriebssitz für ein Unternehmen für Landschaftsbau (Gemarkung Niesky, Flur 16, Flurstück 6001)“ in der Fassung vom 05.03.2018 gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Landkreis Görlitz teilte am 16.7.2018 unter Aktenzeichen: 330-1-03-BLP-1551 der Stadt Niesky das Ergebnis der summarischen Prüfung mit. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
  1. Der Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst Gemarkung Niesky Flur 16, Flurstück 6001 mit einer Gesamtfläche von 6.789 m² und ist dem Planausschnitt zu entnehmen.
  1. Jedermann kann die Satzung  zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Grundstückes in Niesky/OT See in einen Betriebssitz für ein Unternehmen für Landschaftsbau (Gemarkung Niesky, Flur 16, Flurstück 6001)“ bei der Großen Kreisstadt Niesky, Bauverwaltung, Muskauer Straße 20/22, Zimmer 303 während der Öffnungszeiten  einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan sowie die Begründung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich über das Internetportal der Stadt Niesky (https://niesky.de/Beteiligungsportal) sowie über das Zentrale Landesportal (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
  • Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Niesky geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 BauGB hingewiesen.

Sind durch den Erlass der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hoffmann, Oberbürgermeisterin                 

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky Muskauer Straße 20/22 02906 Niesky Frau Kopke Tel.: 03588 28 26 51 E-Mail: bauverwaltung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungsbeschluss
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Berechnung - Bemessung einer Regenwasserrückhaltung
  • Berechnung - Vollfüllleistung einer Rohrleitung

Informationen

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