Flächennutzungsplan Gemeinde Niederwiesa Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2020 bis 06.03.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa

Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederwiesa

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung 10/2019 gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Im Flächennutzungsplan werden für das gesamte Gebiet der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Niederwiesa, Braunsdorf und Lichtenwalde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt sowie voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet. Die Inhalte des vorliegenden Landschaftsplans wurden soweit geeignet in den Flächennutzungsplan übernommen.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf in der Fassung 10/2019 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 15.01.2020 bis einschließlich 06.03.2020

im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag         von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch         von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag     von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag             von 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die auszulegenden Gutachten zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Bauamt gegeben.

Von der Öffentlichkeit können schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Dresdner Str. 22, 09577 Niederwiesa abgegeben werden. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ilona Meier                                                     Siegel

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Niederwiesa

Bauamt

Dresdner Str. 22

09577 Niederwiesa

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3
  • Anlage 4
  • Anlage 5
  • Planzeichnung

Informationen

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