Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und
Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat in der Sitzung am 23.10.2017 die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ als Satzung beschlossen. Die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ wurde am 12.01.2018 durch das Landratsamt Mittelsachsen genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die o.g. Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans in Kraft.
Jedermann kann die Genehmigung der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß §215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß §4 Abs.4 Satz 1 i.V.m. Abs.5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die in Kraft getretene Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung wird ergänzend auch im Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Niederwiesa, den 22.01.2018
Ilona Meier
Bürgermeisterin
Frau Heike Kuksch
Bauamt Niederwiesa