Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa
Satzung über die Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.06.2017 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ in der Fassung 05/2017 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 12 Abs. 6 BauGB nach §13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.
Der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan hatte den Betrieb einer Sparkassenakademie zum Ziel. Die Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplans wurde nicht in der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist zu Ende geführt. Das fünfte Bettenhaus wurde nicht realisiert. Die Nutzung erfolgt nicht wie im Vorhaben- und Erschließungsplan festgesetzt und mit dem Vorhabenträger im Durchführungsvertrag vereinbart als Sparkassenakademie sondern als Hotel.
Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist durchgeführt, soll die Gemeinde gemäß § 12 (6) BauGB den Bebauungsplan aufheben.
Mit Erlangung der Rechtskraft der Satzung zur Aufhebung über den Vorhaben- und Erschließungsplan „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde" wird der Bestandsbereich der Sparkassenakademie, der derzeit als Hotel genutzt wird, dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugehörig.
Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung in der Fassung 05/2017 sowie der aufzuhebende seit 17.12.1998 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 24.07.2017 bis 28.08.2017
- jeweils einschließlich –
im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Dresdner Str. 22, 09577 Niederwiesa abgegeben werden. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie den geltend gemachten Belangen und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Sparkassenakademie, Außenstelle Lichtenwalde“ nicht von Bedeutung ist.
Ilona Meier Siegel
Bürgermeisterin
Gemeindeverwaltung Niederwiesa
Dresdner Str. 22
09577 Niederwiesa
Tel.: 03726/718610
e-mail: bauamt@niederwiesa.de