Flächennutzungsplan Gemeinde Neukieritzsch Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Fortschreibung Flächennutzungsplan Gemeinde Neukieritzsch

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.10.2025 bis 28.11.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Neukieritzsch hat mit Beschluss Nr.: GR/107-2024 die Fortschreibung des

Flächennutzungsplans (FNP) mit integrierten Grünordnungsplan (Landschaftsplan)

beschlossen.

Erforderlichkeit der Planung:

Die Aufstellung/ Fortschreibung eines Bauleitplanes erfolgte gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der

derzeit gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Neukieritzsch ist seit 2005 rechtkräftig. Eine Überprüfung des derzeitigen Planes ergab einige Unklarheiten und veraltete Darstellungen. Darüber hinaus haben sich gegenüber 2005 die Rahmenbedingungen stark gewandelt, so dass die Entwicklung der Gemeinde vor neuen Herausforderungen gestellt wird.

Ziele der Flächennutzungsplan Fortschreibung:

Aus veränderten Rahmenbedingungen ergeben sich städtebauliche Ziele der Planung. Diese

Ziele werden Teil der FNP Fortschreibung und dienen als roter Faden sowie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Planungsverfahren.

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet

die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der

Planungshorizont wird auf 10-15 Jahre angesetzt (2040).

Der Flächennutzungsplan schafft im Allgemeinen keine Festsetzungen mit verbindlicher

Außenwirkung wie ein Bebauungsplan. In einigen thematischen Bereichen, z.B. beim Thema

Windkraftanlagen, wird dennoch eine Außenwirkung begründet.

Relevanz des integrierten Grünordnungsplans (Landschaftsplan):

Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan und

Prüfinstrument für die Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung sowie anderer Pläne und

Programme.

Zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege dienen im Rahmen der

Bauleitplanung Landschaftspläne und Grünordnungspläne. Sie umfassen eine

Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten sowie der Nutzungsansprüche an das

betreffende Gebiet. Die im Landschaftsplan enthaltenen Elemente werden in den

Flächennutzungsplan eingearbeitet.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung können gemäß dem neuen § 5 Abs. 2 a BauGB die

Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB im Flächennutzungsplan den Flächen,

auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet

werden.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.10.2025 nebst Begründung mit Umweltbericht, Landschaftsplan und Anlagen wurde am 28.10.2025 durch den Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Landschaftsplan und der zugehörigen Anlagen als auch des Landschaftsplanes mit den dazugehörigen Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 29.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 im Zimmer 15, Bauamt Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch zu den regulären Öffnungszeiten:

dienstags                                9:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                            9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr,

oder nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 034342-80325).

Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hiermit teilen wir Ihnen die Internetadresse mit, unter der Sie die Planunterlagen des Vorentwurfes einsehen und herunterladen können:

https://neukieritzsch.de/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich sind die Planungsunterlagen auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neukieritzsch/beteiligung/themen/1058357 einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

gez. Thomas Meckel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Neukieritzsch

Schulplatz 3

04575 Neukieritzsch

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Den offengelegten Unterlagen ist der Datenschutzhinweis der Komplexen Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes beigefügt.

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