Bebauungsplan Gemeinde Neuensalz Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung zum B-Plan ehemaliger Diabas- Werksteinbruch und Schottertagebau Planschwitzer Naturstein GmbH

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2024 bis 27.06.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 16.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet – ehemaliger Di-abas- Werksteinbruch und Schottertagebau“ Planschwitzer Naturstein GmbH sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der ca. 14 ha große bereits baulich geprägte Standort des ehemaligen Tagebauge-ländes Neuensalz liegt an der K 7816 und hat damit eine leistungsfähige Verkehrsan-bindung auch an die in der Nähe liegende BAB 72.
Auf dem Gelände soll eine Nachnutzung sowie eine dauerhafte und standortange-passte industriell-gewerbliche Nutzung ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 835/3; 836/1; 839/7 und Teil von 65/5 der Gemarkung Neuensalz.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Nord/Westen durch die Talsperre Pöhl, Vorsperre Neuensalz
  • im Nord/Osten durch den Hammermühlenweg in Richtung Vorsperre
  • im Süden durch die Zufahrtsstraße von der K 7816 in Richtung des Geländes der Planschwitzer Naturstein GmbH

Die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung Mai 2024 bestehend aus:
Teil A – Planzeichnung M 1:2000 und
Teil B – Textliche Festsetzungen sowie
die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 27.05.2024 bis 27.06.2024
während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtver-waltung Treuen, Bauamt, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen öffentlich aus:
Montag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Treuen vor-gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung März 2024 können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/beteiligung/aktuelle-themen sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 27.05.2024 bis 27.06.2024 eingesehen werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Treuen - Amt für Bauverwaltung

Sandra Mikosch

Markt 7

08233 Treuen

Gegenstände

Übersicht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Planzeichnung
  • Bebauungsplan
  • Bebauungsplan
  • Lageplan
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

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