Bebauungsplan Gemeinde Neuensalz Frühzeitige Beteiligung

Aufhebung B-Plan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.05.2024 bis 27.06.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 16.04.2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“ sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Für den Geltungsbereich des „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“, Stand 29.11.2017 soll ein Bebauungsplan „Gewerbegebiet – ehemaliger Diabas- Werksteinbruch und Schottertagebau“ aufgestellt werden.

Der ca. 14 ha große bereits baulich geprägte Standort des ehemaligen Tagebaugeländes Neuensalz liegt an der K 7816 und hat damit eine leistungsfähige Verkehrsanbindung auch an die in der Nähe liegende BAB 72.

Auf dem Gelände soll eine Nachnutzung sowie eine dauerhafte und standortangepasste industriell-gewerbliche Nutzung ermöglicht werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke T.v. 65/3; T.v. 279a; 834/5; 835/1; 834/2; T.v. 832; T.v. 833; T.v. 831; T.v. 713; T.v. 836/1; T.v. 839/5; T.v. 839/4; T.v. 838/1 Gemarkung Neuensalz.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Nord/Westen durch die Talsperre Pöhl, Vorsperre Neuensalz
  • im Nord/Osten durch den Hammermühlenweg in Richtung Vorsperre
  • im Süden durch die Zufahrtsstraße von der K 7816 in Richtung des Geländes der Planschwitzer Naturstein GmbH

Die Unterlagen in der Fassung 29.11.2017 bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:2000 und
  • Teil B – Textliche Festsetzungen
  • Teil C – Vorhaben- und Erschließungsplan sowie

die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 27.05.2024 bis 27.06.2024

während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen öffentlich aus:

Montag und Freitag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Treuen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VE- Plan Sondergebiet Aufbereitung und Recycling Neuensalz“ sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.11.2027 können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/beteiligung/aktuelle-themen sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 27.05.2024 bis 27.06.2024 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Treuen - Amt für Bauverwaltung

Sandra Mikosch

Markt 7

08233 Treuen

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Begründung
  • Bebauungsplan
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung

Informationen

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