Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Neuensalz Öffentliche Auslegung

KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG „Ortsteil Zobes“ Gemeinde Neuensalz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.06.2021 bis 15.07.2021
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Planzeichnung

Stadt Treuen

für die Gemeinde Neuensalz

Ortsübliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortsteil Zobes“ Gemeinde Neuensalz

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortsteil Zobes“ Gemeinde Neuensalz gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, bestehend aus Teil A – Planzeichnung M 1:1.500, Teil B – Text sowie der beigefügten Begründung, Stand 03/2021 wurde mit Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Neuensalz am 26.04.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §§ 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Planbereich der Satzung umfasst die gesamte Ortslage Zobes.

Ziel und Zweck der Planung sind

die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Sicherung der ordnungsgemäßen Erschließung

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist ein Antrag auf Ausgliederung einzelner Flächen aus dem LSG (Landschaftsschutzgebiet) „Talsperre Pöhl“ am 04.05.2021 beim LRA Vogtlandkreis gestellt worden. Die Ausgliederung betrifft folgende Flächen: Fl.-St. 90a; 101; 104/1; T.v.  109/1; T.v.133; T.v.131 der Gemarkung Zobes.

Das Verfahren zur Ausgliederung dieser Flächen aus dem LSG wird parallel zum Verfahren der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortsteil Zobes“ Gemeinde Neuensalz durchgeführt und durch das LRA Vogtlandkreis per Verordnung die Ausgliederung erlassen und öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ortsteil Zobes“ Gemeinde Neuensalz, Stand 03/2021 bestehend aus:

Teil A – Planzeichnung M 1:1.500

Teil B – Text

Begründung Stand 03/2021

liegt in der Zeit

vom 14.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021

in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24) Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden

Montag und Freitag                            9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                  9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienststunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850 zu vereinbaren.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Neuensalz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/beteiligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Der Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neuensalz OT Zobes gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der Covid-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.

Treuen, den 27.04.2021

Jedzig                                                                                                

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Treuen

FB Bau-Stadtentwicklung-Ordnungsangelegenheiten

SG Bau

Frau Gündel

Markt 7

08233 Treuen

Telefon: 037468 638 30

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Ausgliederung LSG

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