Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Sport- und Vereinsgebäude Schloßturnplatz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.04.2026 bis 19.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Bebauungsplan „Sport- und Vereinsgebäude Schloßturnplatz“

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit Beschluss Nr. 033/2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Sport- und Vereinsgebäude Schloßturnplatz" beschlossen, den Entwurf mit Stand Febr. 2026 gebilligt und die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung eines Sport- und Vereinsgebäudes des BSC Victoria Naunhof e.V. auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Naunhof (s. Karte Geltungsbereich).  

Karte Geltungsbereich

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung oder von einem Umweltbericht wird abgesehen. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher nicht vor.

Die Unterlagen zum Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

14.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

www.bauleitplanung.sachsen.de (zentrales Landesportal)

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der nachfolgenden Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof.

Montag           geschlossen

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr

Mittwoch         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag            09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Vorzugsweise soll die Abgabe von Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@naunhof.de oder an pbh@pbhanke.de erfolgen.

Für Rückfragen steht neben der Stadtverwaltung Naunhof das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Hanke GmbH, Telefon 034292 - 710-0, E-Mail pbh@pbhanke.de zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146

Klemp-bauamt@naunhof.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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