Bebauungsplan Stadt Naunhof Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ammelshain Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 23.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ammelshain Süd“ auf Grundlage von § 12 BauGB und von § 35 BauGB nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften nach §§ 2 ff. BauGB beschlossen (Beschluss zur Vorlage Nr. 117/2025).

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Gründen erweitert.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Naunhof, südlich des Ortsteils Ammelshain und nördlich der Bundesautobahn (BAB)14. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Abbildung dargestellt. Betroffen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Naunhof auf einer Fläche von 15,6 Hektar: 748/1; 767/5; 768/1; 769/1; 770/1; 771/3, sowie teilweise die Flurstücke 386/7: 386/11; 388/a; 388/1; 464/2; 747/1; 749; 772/9; 772/14; 772/16; 772/17; 778.

Folgende, wesentliche Planinhalte sollen vorgenommen werden:

  • Die Firma Wreesmann agiert als Vorhabenträgerin und will aufgrund der Vielzahl von Filialen im ostdeutschen Raum einen Logistikstandort errichten.
  • Durch die geänderte Nutzung der Fläche besteht Planungsbedarf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet liegt nach § 35 BauGB im Außenbereich und ist planungsrechtlich ungeregelt. Daher ist ein qualifizierter Bebauungsplan erforderlich, der Nutzung, Intensität und Umweltbelange festlegt. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wurde entsprechend erstellt.
  • Der Bebauungsplan beinhaltet den Bau einer 5,4 ha großen Logistikhalle mit Bürotrakt im Gebäudekopf.
  • Für die Zufahrt wird ein Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage an der Autobahnabfahrt der A 14 geplant.
  • Bezüglich der Umweltbelange wurden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen geplant. Dazu gehören die Grabenrenaturierung im Norden der Fläche, eine Eingründung des Gebietes mit Blühwiesen und einem Laubmischwald sowie ein umfassendes Regenwassermanagementsystem und Dachbegrünung.
  • Zum Schutz vor Schallimmissionen bei der nächstgelegenen Wohnsiedlung an der Polenzer Straße wurde im nördlichen Bereich der Zufahrtsstraße eine 90 m lange Schallschutzwand festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB für einen Bereich im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB aufgestellt.

Das Verfahren erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 2 ff. BauGB. Im Rahmen der Aufstellung werden eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Ebenso wird gemäß § 3 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt und nach § 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritte, einschließlich der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, aufgestellt.

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt (Beschluss zur Vorlage Nr. 117/2025).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der nachfolgenden Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof.

Dienstag:        09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.30 Uhr

Mittwoch:        09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag:    09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:           09.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@naunhof.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Naunhof und das Unternehmen FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, welches die Planung ausführt, mit Hr. Schröder als Ansprechpartner (Tel.: +49 171 4776749 oder malte.schroeder@fiege.com) zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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