Flächennutzungsplan Stadt Naunhof Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gewerbegebiet Ammelshain Süs"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 16.01.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschlusszur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ammelshain Süd“ beschlossen (Beschluss zur Vorlage Nr. 117/2025). Die Änderung erfolgt zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Außenbereich gemäß § 5 BauGB und dient der Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ammelshain Süd“.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich entsprechend der Gebietsänderung des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Gründen erweitert.

Das betroffene Gebiet liegt innerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Naunhof, südlich des Ortsteils Ammelshain und nördlich der Bundesautobahn (BAB)14, in einer Entfernung von ca. 4 km (Luftlinie) zum Stadtzentrum Naunhof. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Abbildung dargestellt. Betroffen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Naunhof auf einer Fläche von 15,6 Hektar: 748/1; 767/5; 768/1; 769/1; 770/1; 771/3, sowie teilweise die Flurstücke 386/7: 386/11; 388/a; 388/1; 464/2; 747/1; 749; 772/9; 772/14; 772/16; 772/17; 778.

Folgende, wesentliche Änderungen sollen vorgenommen werden:

  • Bislang ist das Gebiet als Fläche für Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB im Flächennutzungsplan gekennzeichnet. Die Änderung führt dazu, dass das Gebiet als Gewerbegebiet GE nach § 8 BauNVO dargestellt wird.
  • Grund dafür ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ammelshain Süd“, der den Bau einer Logistikhalle für das Unternehmen Wreesmann auf dem Gebiet vorsieht.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 2 ff. BauGB. Im Rahmen der Aufstellung werden eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Gemäß § 3 BauGB wird die Öffentlichkeit beteiligt und nach § 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Regelverfahren unter Durchführung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritte, einschließlich der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB, vorgenommen.

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt (Beschluss zur Vorlage Nr. 118/2025).

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit seiner Begründung sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der nachfolgenden Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof.

Dienstag:        09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.30 Uhr

Mittwoch:        09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag:    09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:           09.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@naunhof.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung Naunhof und das Unternehmen FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, welches die Planung ausführt, mit Hr. Schröder als Ansprechpartner (Tel.: +49 171 4776749 oder malte.schroeder@fiege.com) zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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