Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

„Gewerbegebiet Alte-Beuchaer-Straße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 24.10.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof

Beschluss über die förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alte-Beuchaer-Straße“ der Stadt Naunhof

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alte-Beuchaer-Straße“ beschlossen (Beschluss-Nr. 90/2021).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alte-Beuchaer-Straße“ befindet sich in der Stadt Naunhof im Landkreis Leipzig. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Innenstadtbereich zwischen der dort westlich verlaufenden Parthe und den nördlich, östlich und südlich anschließenden Wohngebieten welche sich entlang der Alten Beuchaer Straße sowie der Gerberstraße erstrecken. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 349/7 der Gemarkung Naunhof. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca.1,6 Hektar. Die Lage des Plangebiet ist in der Abbildung 1 dargestellt.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Geländes der „VEB Sachsenpelz Naunhof“ als Teil der ganzheitlichen nachhaltigen Naunhofer Stadtentwicklung.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Revitalisierung brachgefallener innerstädtischer Altlastenflächen zur neuen gewerblichen Nutzung (Neuansiedlung arbeitsplatzintensiver, nicht störender gewerblicher Nutzung )
  • Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets
  • Emissionskontingentierung zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen
  • Sicherung der Erschließung und erforderliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Nachverdichtung und Stärkung des wirtschaftlichen Potentials der Stadt Naunhof durch die Schaffung von bis zu 150 neuen Arbeitsplätzen
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alte-Beuchaer-Straße“ der Stadt Naunhof gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 58/2025).

Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten des Bauamtes der Stadt Naunhof, Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof öffentlich ausgelegt.

Dienstags:      09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.30 Uhr

Mittwochs:      09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstags: 09:00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitags:         09.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Naunhof auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 883 61 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Naunhof, 08.09.2025

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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