Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnen und Handwerk am Standort Angerstraße Rohrbach“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2024 bis 28.06.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Belgershain

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen und Handwerk am Standort Angerstraße Rohrbach“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. § 12 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 03/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat am 20.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen und Handwerk am Standort Angerstraße Rohrbach“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. § 12 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Der Vorhabenstandort befindet sich in der Gemeinde Rohrbach, nördlich der Angerstraße (K7926) und westlich von der Straße „Am Mühlgraben“ in der Angerstraße 17. Er umfasst Teile des Flurstücks 18 der Gemarkung Rohrbach.

Vorhabenstandort

Lage innerhalb von Rohrbach

Quelle: Digitales Raumordnungskataster Landesdirektion Sachsen, Geobasisdaten Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2023

Planungsziel ist es, in der Ortslage Rohrbach vorhabenbezogen Wohnen und Arbeiten (Tischlerei-Handwerk) zu realisieren und die dafür erforderliche Erschließung zu nutzen bzw. bedarfsgerecht zu ergänzen ohne Nutzungskonflikte auf angrenzende Nutzungen (Wohnen) zu erzeugen. Die Flächen sind im Besitz der Antragstellerin des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes geschaffen werden.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden, da die im § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB genannten Voraussetzungen:

  • Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO weniger als 20.000 m²,
  • kein UVP-pflichtiges Vorhaben,
  • keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen und
  • bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 BImSchG beachtet werden

erfüllt sind.

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen und Handwerk am Standort Angerstraße Rohrbach“, Stand 03/2024 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen, Stand 03/2024 wird im Internet im Zeitraum vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf folgender Seite veröffentlich:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof während folgender Dienstzeiten

Montag                       geschlossen

Dienstag                     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr

Mittwoch                     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag                 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag                        9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der vorgenannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse klemp-bauamt@naunhof.de , mündlich oder schriftlich in der Stadtverwaltung Naunhof abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Bekanntmachung:

Naunhof, 06.05.2024

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin                                

Kontaktperson

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp, Sachbearbeiterin Bauamt

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 42146
E-Mail: Klemp-Bauamt@naunhof.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Plan und Visualisierungen
  • Schallimmissionsprognose

Informationen

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