Bebauungsplan Stadt Naunhof Beschluss

3. Änderung der Außenbereichssatzung "Oberholzer Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.11.2023 bis 20.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Belgershain

Satzungsbeschluss zur 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Belgershain in der Sitzung am 24.07.2023 als Satzung beschlossene 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ für Teile des Flurstücks 387b der Gemarkung Threna wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ tritt mit dem Tage dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1 im Bauamt, Zimmer 3.03 während folgender Zeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen:

Dienstag                     9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch                     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag                 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag                        9.00 - 12.00 Uhr


Ergänzend wird die 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ im Internet eingestellt und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung zugänglich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB; § 215 Abs. 2 BauGB).


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Für die Bekanntmachung:

Naunhof, 06.09.2023

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42146

Gegenstände

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  • Begründung
  • Bekanntmachung

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