Bebauungsplan Stadt Naunhof Beschluss

Lebensmittelmarkt Brandiser Straße 88

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.11.2023 bis 07.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof

Genehmigung und In-Kraft-Treten des B-Planes

„Lebensmittelmarkt Brandiser Straße 88“, Naunhof, einschließlich örtlicher Bauvorschriften

Das Landratsamt Leipzig hat mit Bescheid vom 31.08.2023 Az. PG 08/23 den vom Stadtrat in seiner Sitzung am 02.02.2023 als Satzung beschlossenen B-Plan „Lebensmittelmarkt Brandiser Straße 88“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), genehmigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: 416/2, 422/15, 788/11, 788/12, 788/14, 888/2, 889/1, 889/4 und Teile des Straßenflurstücks 788/10 (Brandiser Straße), alle in der Gemarkung Naunhof.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den genehmigten B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag dauerhaft im Internet unter der Adresse www.naunhof.de/seite/412595/bebauungspläne.html, über das zentrale Landesportal Bauleitplanung sowie im Bauamt der Stadtverwaltung Naunhof, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Naunhof, den 22.09.2023

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42146

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Baugrundgutachten
  • Grünordnungsplan
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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