Außenbereichssatzung Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.06.2023 bis 07.07.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat am 13.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ / OT Threna beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ortsausgangs Threna, an der Oberholzer Straße. Gem. Einleitungsbeschluss umfasst das Plangebiet ein ca. 1.800 m² großes Teilstück des Flurstücks 387b der Gemarkung Threna. Ziel der Planung ist die Einbeziehung dieser Fläche in den Umgriff der Satzung, da die darauf befindliche Bebauung bereits seit 1949 Bestandteil des bebauten Bereiches an der Oberholzer Straße ist und die Fläche im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung „Oberholzer Straße“ / OT Threna, Stand 04/2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung befindet sich am Ortsausgang der Ortslage Threna der Gemeinde Belgershain, an der Oberholzer Straße und umfasst das bereits zum Wohnen genutzte Flurstück 387b der Gemarkung Threna. Mit der Satzungsanpassung soll das Versäumnis der voraus gegangenen Planungen behoben und die mit einigem Gewicht vorhandene Wohnbebauung entlang der Oberholzer Straße entsprechend ihrem Bestand vollumfänglich in den Satzungsumgriff einbezogen werden.

Der Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung mit Begründung, Stand 04/2023 liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 während folgender Dienstzeiten

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof aus.

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung telefonisch unter 034293/42146 oder per E-Mail unter Klemp-Bauamt@Naunhof.de wird empfohlen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf der Satzung mit seiner Begründung sind außerdem im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Naunhof

Frau Kerstin Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42-146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

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