Bebauungsplan Stadt Naunhof Erneute Beteiligung

2. Entwurf des Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ in Belgershain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 23.05.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ in Belgershain

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „An der Bahnhofstraße“ in der Fassung vom Februar 2022 samt Begründung gebilligt und in seiner Sitzung am 28.03.2022 zur erneuten verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. 

Der Planentwurf mit Begründung, Abwägung, Umweltbericht und Anlagen wird in der Zeit vom:

 09.05.2022  -  23.05.2021

in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.01, Markt 1 in 04683 Naunhof öffentlich ausgelegt. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung telefonisch unter 034293/42140 oder per Mail unter Klemp-Bauamt@Naunhof.de wird empfohlen.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über die Internetseiten

www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html   und

www.bauleitplanung.sachsen.de                              abrufbar.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

  • Artenschutz
    Bestandsplan zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag der erfolgten Begehungen mit den vorgefundenen Reptilienarten
  • Schallimmissionen:
    Schallimmissionsprognosen 1-3 zu den vorhandenen und möglichen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch (hier: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)
  • Umweltbericht:
    Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiliger Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter

Stellungnahmen können ausschließlich zu den Änderungen und Ergänzungen im 2. Entwurf (s. Begründung S. 13) von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann im Bauamt Zimmer 3.03 der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1 in 04683 Naunhof während der Dienstzeiten

Dienstag                    9:00 – 12:00 Uhr  und 14:00 – 18:30 Uhr

Mittwoch                   9:00 – 12:00 Uhr  und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag               9:00 – 12:00 Uhr  und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag                       9:00 – 12:00 Uhr

erfolgen.

Für die Bekanntmachung:

Naunhof, 12.04.2022

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Naunhof

Frau Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

034293/42146

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