Bebauungsplan Stadt Naunhof Erneute Beteiligung

2. Entwurf des Bebauungsplans "Threna, Am Sportplatz - West"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 09.03.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Threna, Am Sportplatz - West“ in der Fassung vom November 2021 samt Begründung gebilligt und in seiner Sitzung am 09.12.2021 zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. 

Das Plangebiet liegt an der Straße Am Sportplatz und beinhaltet die Flurstücke 53/2, 45/4 und Teile der Flurstücke 53/6, 53/3, 50, 49, 47/1, 47/2, 314, 315 der Gemarkung Threna (s. Karte).

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

07.02.2022 bis einschließlich 09.03.2022

während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof aus.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist der Zugang zur Stadtverwaltung Naunhof während der o.g. Frist eingeschränkt. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung per Mail unter Klemp-Bauamt@naunhof.de oder telefonisch unter 034293/42146 möglich.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über die Internetseiten

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html                und

www.bauleitplanung.sachsen.de                                                      abrufbar.

Für Rückfragen steht das Planungsbüro Hanke zur Verfügung:
 

Planungsbüro Hanke GmbH

Polenzer Straße 6b, in 04827 Machern

Telefon: 034292 710-0 / Internet: www.pbhanke.de / E-Mail: wagner@pbhanke.de

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Planinhalten des 2. Entwurfs – beschrieben unter Punkt 3.4. der Begründung - während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Naunhof

Frau Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

034293/42146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Trinkwasserschutzverordnung
  • Baugrunduntersuchung
  • Baugrunduntersuchung
  • Schallimmissionsprognose
  • Abwägung Entwurf

Informationen

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