Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Threna, Am Sportplatz - West“ in der Fassung vom November 2021 samt Begründung gebilligt und in seiner Sitzung am 09.12.2021 zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.
Das Plangebiet liegt an der Straße Am Sportplatz und beinhaltet die Flurstücke 53/2, 45/4 und Teile der Flurstücke 53/6, 53/3, 50, 49, 47/1, 47/2, 314, 315 der Gemarkung Threna (s. Karte).
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
07.02.2022 bis einschließlich 09.03.2022
während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof aus.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist der Zugang zur Stadtverwaltung Naunhof während der o.g. Frist eingeschränkt. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung per Mail unter Klemp-Bauamt@naunhof.de oder telefonisch unter 034293/42146 möglich.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über die Internetseiten
https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html und
www.bauleitplanung.sachsen.de abrufbar.
Für Rückfragen steht das Planungsbüro Hanke zur Verfügung:
Planungsbüro Hanke GmbH
Polenzer Straße 6b, in 04827 Machern
Telefon: 034292 710-0 / Internet: www.pbhanke.de / E-Mail: wagner@pbhanke.de
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Planinhalten des 2. Entwurfs – beschrieben unter Punkt 3.4. der Begründung - während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.