Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Pferdehof Threna"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 08.03.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pferdehof Threna“, Stand 01/2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Süden der Ortslage Threna, östlich angrenzend an einen beschränkt öffentlichen Weg namens „Kirschallee“. Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 1 ha großes Teilstück des Flurstücks 473/2 der Gemarkung Thena, welches der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen ist.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, Stand 01/2022 sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

07.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während folgender Dienstzeiten.

Montag                       geschlossen

Dienstag                     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr

Mittwoch                     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag                 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag                        9:00 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.01, Markt 1, 04683 Naunhof.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Stadtverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034293 / 42146 oder per E-Mail an klemp-bauamt@naunhof.de durchgehend gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Schutzgut Boden:

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Aussagen zu Altlastenverdacht, unterirdischen Hohlräumen, Grubenbauen und radiologisch relevante Hinterlassenschaften
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Schutzgut Wasser:

  • Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIA der Wasserfassung für die Wasserwerke Naunhof I und II
  • Vorhandensein von Oberflächenwässern (nicht vorhanden)
  • Grundwasserstand
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Schutzgut Klima/Luft:

  • Klimatische Bedingungen (Temperatur, Wind, Niederschlag) im Plangebiet
  • Auswirkungen während der Bauzeit
  • Auswirkungen auf Tages- und Nachttemperaturen sowie auf ein Kaltluftentstehungsgebiet

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • vorkommenden Tierarten (Habitate, Lebensraumpotentiale für geschützte Tier- und Pflanzenarten), Übersicht über die vorhabenbedingten Auswirkungen und Wirkpfade und Konfliktanalyse und daraus ableitend Maßnahmen zum baugleitenden Artenschutz
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Versiegelung sowie den Entzug von Lebensraum
  • Vorkommende potentielle natürliche Vegetation und vorhandene Biotoptypen
  • Vorhandensein von gesetzlich geschützten Biotopen (nicht vorhanden)
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild:

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes und der derzeitigen Nutzung sowie Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • Beschreibung möglicher Nutzungskonflikte während des Baus und des Betriebes
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

  • Denkmäler im Geltungsbereich (nicht vorhanden) und im Umfeld des Vorhabens
  • Angaben zur archäologischen Relevanz des Plangebietes

Sonstige Angaben:

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung

Vorliegende Gutachten:

  • Artenschutzfachliche /-rechtliche Konfliktanalyse mit Maßnahmekonzept Eingriffsminimierung/ -vermeidung (Stand 09/2021)
  • Immissionsprognose zum einwirkenden Gesamtlärm (Stand 11/2021)
  • Baugrundgutachten für den Neubau eines Dreiseitenhofes (Stand 12/2021)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Naunhof

Frau Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel.: 034293/42-146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Nutzungskonzept
  • Obstsorten für Steuobstwiesen
  • Schallimmissionsprognose
  • Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse
  • Baugrundgutachten

Informationen

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