Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Muldenhammer Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Falkensteiner Straße" für das Flurstück 565/k in Hammerbrücke, Gemeinde Muldenhammer

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2024 bis 05.11.2024
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Planzeichnung

                                                             Bekanntmachung

                                   über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
                                        zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
              „Falkensteiner Straße“ für das Flurstück 565/k im Ortsteil Hammerbrücke,
                                                  Gemeinde Muldenhammer
                                gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Muldenhammer hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Falkensteiner Straße“ für das Flurstück 565/k im Ortsteil Hammerbrücke, Gemeinde Muldenhammer beschlossen.

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, ein Gebäude für das Wohnen und für touristische Zwecke einschließlich Nebenanlagen neu zu errichten. Das Plangebiet ist auf ein Gebäude in einem kleinen Siedlungsschwerpunkt der Streusiedlung beschränkt, um die Landschaftstypik zu erhalten. Die entsprechende Bebauung soll im Sinne eines sanften, naturverbundenen Tourismus sich entwickeln.
Der Gemeinderat der Gemeinde Muldenhammer hat am 25.09.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher bestimmt. Gleichzeitig werden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, aufgefordert, sich zum Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem.
§ 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB, besteht die Möglichkeit, sich in der Gemeindeverwaltung Muldenhammer, Klingenthaler Straße 29, 08262 Muldenhammer, 1. Etage, Zimmer 5,

                                                          vom 16.10.2024 bis 05.11.2024

zu folgenden Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern:

Dienstag          8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr                                  
Donnerstag     8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr           
Freitag             8.00 Uhr – 12.00 Uhr    

Die Veröffentlichung der Unterlagen des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Muldenhammer erfolgt gleichzeitig im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Muldenhammer unter https://www.muldenhammer.com.

Da kein barrierefreier Zugang zur Verfügung steht, kann bei der Wahrnehmung der Möglichkeit zur Unterrichtung Hilfe unter der Tel.-Nr. 037465/ 4028-0 angefordert werden.

Muldenhammer, den 30.09.2024                                                                

Wolfgang Schädlich  
Bürgermeister                                           

Kontakt

Frau Fuchs

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Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Muldenhammer in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbericht
  • Begründung
  • Vorentwurf E-A-Bilanz
  • Vorhaben- und Erschließungsplan - Vorentwurf

Informationen

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