Flächennutzungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 12.03.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Mulda/Sa.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa. mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 01/2024) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 bestimmt.

Der Geltungsbereich der Änderungsflächen geht aus beistehender Abbildung hervor.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt zusammen mit seiner Begründung, Umweltbericht, Anlagen und umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

12.02.2024 bis 12.03.2024

in der Gemeindeverwaltung Mulda/Sa., Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., 1. Obergeschoss, Raum 2.03, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr        

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr        

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-mulda.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. +49 37320 868-12 oder per E-Mail (hauptamt@mulda.de) wird gebeten.

Stellungnahmen sollen nach § 3 (2) Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch an hauptamt@mulda.de übermittelt werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf aber auch bei Bedarf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Mulda/Sa. den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Kerninhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt.

[1] Landesdirektion Sachsen vom 20.11.2023

[2] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2023

[3] Landesamt für Denkmalpflege vom 20.10.2023

[4] Sächsisches Oberbergamt vom 06.10.2023

[5] Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 04.12.2023

[6] Landratsamt Mittelsachsen, vom 20.11.2023

[7] Planungsverband Region Chemnitz vom 27.10.2023

[8] Bürgerstellungnahme Ö08

Auf Grundlage der Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung (entsprechend oben) gekennzeichnet.

        • Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt
          Informationen: Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung / Relevanzprüfung, Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Landnutzung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Natura-2000-Vorprüfung, Verschattungsgutachten
          Stellungnahmen: Vorbehalts- / Vorranggebiete [1, 6, 7, 8], Natura 2000 [7], Arten- und Biotopschutz [1, 6, 7, 8], Avifauna [1, 6, 7, 8], Natura 2000 [6] Moore [7]
        • Fläche und Boden
          Informationen: Umweltbericht, Baugrunduntersuchung
          Stellungnahmen: Bodenschutzklausel [6], Bodenschutz [8]
        • Wasser
          Informationen: Umweltbericht, Gewässersteckbriefe, Baugrunduntersuchung
          Stellungnahmen: Trinkwasserschutzgebiet Saidenbach [2, 6], Grundwasser [8], Hochwassergefahrenkarten [5]
        • Klima und Luft
          Informationen: Umweltbericht
          Stellungnahmen:
        • Landschaft und Landschaftsbild sowie Erholung
          Informationen: Umweltbericht, Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Landnutzung, Sichtfeldanalyse, Visualisierungen
          Stellungnahmen: Schattenberg-Ziegenschloss (landschaftsbildprägene Erhebungen) [1, 7, 8], Kulturlandschaft [1, 7], Landschaftsbild / -erleben [1, 7, 8]
        • Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
          Informationen: Umweltbericht, Sichtfeldanalyse, Visualisierungen, Baugrunduntersuchung
          Stellungnahmen: Radon [2], Hohlraumgebiete [4]
        • Kultur- und sonstige Sachgüter
          Informationen: Umweltbericht, Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Landnutzung, Sichtfeldanalyse, Visualisierungen
          Stellungnahmen: Landwirtschaft [1], Revierwasserlaufanstalt Freiberg / Zethauer Kunstgraben [1, 3, 7], Waldmehrung [1, 7], Bergbau [2 ,4], Denkmalschutz / Archäologie [3], Wind-Potentialgebiete [6]

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Im gleichen Zeitraum findet die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 zum Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau“ der Gemeinde Mulda/Sa. statt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

gez. Wiezorek

Bürgermeister

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Rico Bergmann

INGENIEURBÜRO Bauwesen GmbH Chemnitz

Untere Aktienstraße 12

09111 Chemnitz

 

 

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen

Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Gemeinde Mulda/Sa.

Bürgermeister

Michael Wiezorek

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

gemeinde@mulda.de

037320 868-0

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Gemeinde Mulda/Sa.

Datenschutzbeauftragter

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

datenschutz@mulda.de

037320 868-0

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4.a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Sächsischen Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (s. Punkt 5) vorgelegt.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in

Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Mitglieder der Gemeindevertretung und seiner Ausschüsse im Rahmen der Bauleitplanung
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden möchten, können Sie diesen wie folgt kontaktieren:

Postanschrift:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

(Bitte verwenden Sie für Ihren Schriftwechsel nur die Postanschrift.)

Hausanschrift:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax: 0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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