Flächennutzungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Beschluss

Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 06.10.2023 bis 10.10.2024
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Planzeichnung

Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa.

Der am 30.01.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. beschlossene Flächennutzungsplan der Gemeinde Mulda/Sa. in der Fassung Januar 2023 (Beschluss Nr. 2023/01/02) wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Mittelsachsen vom 30.03.2023, Aktenzeichen: 21B170021, unter einer Maßgabe genehmigt. Der Gemeinderat hat am 24.04.2023 erklärt, der Maßgabe beizutreten (Beschluss-Nr. 2023/04/01). Mit Schreiben vom 08.09.2023 wurde die Maßgabenerfüllung bestätigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan in der Fassung Januar 2023 mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung (Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., Bauamt Zimmer 2.03) während der Öffnungszeiten

Dienstag         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag    von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die o. g. Planunterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Mulda unter www.gemeinde-mulda.de sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans wird aus nebenstehender Abbildung deutlich.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Mulda/Sa. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Mulda/Sa. unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mulda/Sa., den 26.09.2023

 

gez. Wiezorek

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Mulda/Sa.

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

 

Telefon:    037320 868-0

E-Mail:      gemeinde@mulda.de

 

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