Bebauungsplan Stadt Mügeln Frühzeitige Beteiligung

Sondergebiet Windenergie Schwednitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.04.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat mit Beschluss 22-24 vom 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“ gefasst.

Für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde am 29.01.2026 durch den Stadtrat der Stadt Mügeln in öffentlicher Sitzung der Vorentwurf für die Planung gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Aus formalen Gründen musste die Abstimmung wiederholt werden. Dies fand in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 statt, wobei der Vorentwurf für die Planung gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen wurde. Inhaltlich gab es keine Änderungen des Vorentwurfs.

Ziel der Planung

Die Stadt Mügeln plant die weitere Ausweisung von Flächen für die Windenergie an der südöstlichen Gemeindegrenze im Bereich des Stadtteils Niedergoseln. Ziel ist die Schaffung von Baurecht für 2 Standorte zur Errichtung von WEA.

Die Flächen sind bisher nicht Bestandteil einer raumplanerisch bestätigten Vorrangfläche für die Nutzung von Windenergie, so dass im Vorfeld ein Zielabweichungsverfahren geführt wurde, welches im Ergebnis die Umsetzung der Planung am Standort bestätigt.

Die Erschließung soll über das Gemeindegebiet der Nachbarkommune (Jahnatal, Mittelsachsen) erfolgen, wobei eine gemeinsame Erschließungsnutzung für aktuell in Planung befindliche Anlagenstandorte in der Gemeinde Jahnatal angestrebt wird.

Betroffene Flurstücke

Im Geltungsbereich der Planung sind folgende Flurstücke der Gemarkung Niedergoseln ganz oder teilweise betroffen: 275, 288, 297, 298, 299, 302, 303, 314.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit

vom 02.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 über den Internetauftritt der Stadt Mügeln unter

www.stadt-muegeln.de

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Raum 1.13, Markt 1, 04769 Mügeln während der Sprechzeiten:               

Montag:                geschlossen

Dienstag:              09.00 bis 12.00    und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:              geschlossen

Donnerstag:          09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:                  09.00 bis 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Mügeln unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

rathaus@stadtmuegeln.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Planzeichnung (19.01.2026)
  • Begründung (19.01.2026)
  • Entwurf Umweltbericht (21.11.2025)
  • Belegungskonzept (18.07.2025)
  • Bestätigung der regionalplanerischen Zielabweichung (18.08.2025)

Hinweis: Die parallele frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Mügeln wird gesondert bekannt gemacht.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Mügeln, 27.03.2026

Johannes Ecke

Bürgermeister Stadt Mügeln

Kontakt

Herr E. Naumann

Stadtverwaltung Mügeln
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Mügeln

Markt 1

04769 Mügeln

rathaus@stadtmuegeln.de

Tel. 034362/410-0

2. Datenschutzbeauftragter

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DEKRA Automobil GmbH

Torgauer Str. 235

04347 Leipzig

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3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Mügeln können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplanungen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: − Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO) − Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO) − Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO) − Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO) − Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO) − Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351- 854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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