Flächennutzungsplan Stadt Mügeln Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan Stadt Mügeln - 3. Teil-Änderung des FNP

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.04.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit dem Aufstellungsbeschluss 22-24 vom 23.05.2024 zum Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“ durch den Stadtrat der Stadt Mügeln wird auch eine Teil-Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mügeln notwendig.

Aus formalen Gründen erfolgt eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Inhaltlich gab es keine Änderungen des Vorentwurfs.

Die Änderungsnotwendigkeit ergibt sich aus § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Im genannten Fall ist dieses Entwicklungsgebot nicht erfüllt, weshalb im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern ist.

Die angestrebte Nutzung der Flächen als Sonderbauflächen (Windenergie) sind an dieser Stelle im wirksamen Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Die Änderung der bisherigen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft soll im Parallelverfahrung zur Erstellung des genannten Bebauungsplans erfolgen.

Plangebiet:

Die Flächenänderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Schwednitz“.

Die Darstellungen im wirksamen FNP der Stadt Mügeln (02.10.2003) entsprechen im Plangebiet in wesentlichen Teilen Flächen für die Landwirtschaft.

Ziel der Planung ist die Darstellung als Sonderbaufläche für die Windenergie (SO Wind).

Das Plangebiet wird durch die Kommunale Grenze im Westen und Süden, sowie die Flächen für die Landwirtschaft im Westen abgegrenzt. Westlich angrenzend, im Bereich der ehemaligen Ortslage Schwednitz, befinden sich Grünflächen (vorhanden/geplant als Aufschüttung).

Gegenwärtig wird die zu überplanende Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit

vom 02.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 über den Internetauftritt der Stadt Mügeln unter

www.stadt-muegeln.de

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Raum 1.13, Markt 1, 04769 Mügeln während der Sprechzeiten:               

Montag:                geschlossen

Dienstag:               09.00 bis 12.00    und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:             geschlossen

Donnerstag:          09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:                  09.00 bis 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Mügeln unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

rathaus@stadtmuegeln.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Kulisse 3. Teiländerung FNP (26.01.2026)


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Mügeln, den 27.03.2026

Johannes Ecke

Bürgermeister Stadt Mügeln  

Kontakt

Herr E. Naumann

Stadtverwaltung Mügeln
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung


Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung


1. Verantwortlicher
Stadtverwaltung Mügeln
Markt 1
04769 Mügeln
rathaus@stadtmuegeln.de
Tel. 034362/410-0


2. Datenschutzbeauftragter
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DEKRA Automobil GmbH
Torgauer Str. 235
04347 Leipzig
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3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Mügeln können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplanungen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


8. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
− Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
− Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
− Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
− Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
− Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
− Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351- 854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.


11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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