Bebauungsplan Stadt Mügeln Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Rematec" Stadt Mügeln

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.07.2026 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Rematec“

Der Stadtrat der Stadt Mügeln hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 (Beschluss-Nr. 13-25) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rematec“ beschlossen.

Für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde am 09.07.2026 durch den Stadtrat der Stadt Mügeln in öffentlicher Sitzung der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des vorliegenden B-Planes ist die Absicht der Firma „Rematec“ eine Rundbogenhalle sowie eine Überdachung einer Lagerfläche in Form einer Stahlrahmenhalle zu errichten. Da sich die geplante Rundbogenhalle in den Außenbereich nach § 35 BauGB erweitert, wurde vom LRA Nordsachsen hier ein Planungserfordernis gesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rematec“ umfasst die Flurstücke Nr. 1457/3, 1458/1, 1460/2, 504/2 und 504/4 der Gemarkung Mügeln bei einer Gesamtgröße von ca. 4,3 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan (Anlage: Geltungsbereich B-Plan "Rematec") ersichtlich.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Planzeichnung M 1:500
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung mit Anlagen (Biotopkartierung, Eingriffsbilanzierung, Schallimmissionsprognose)

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit

vom 17.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 über den Internetauftritt der Stadt Mügeln unter

www.stadt-muegeln.de

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Raum 1.13, Markt 1, 04769 Mügeln während der Sprechzeiten:               

Montag:                geschlossen

Dienstag:               09.00 bis 12.00    und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:             geschlossen

Donnerstag:          09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:                  09.00 bis 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Mügeln unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

rathaus@stadtmuegeln.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Planzeichnung M 1:500
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung mit Anlagen (Biotopkartierung, Eingriffsbilanzierung, Schallimmissionsprognose)

Hinweis: Die parallele frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Mügeln wird gesondert bekannt gemacht.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr Enrico Naumann
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung


1. Verantwortlicher
Stadtverwaltung Mügeln
Markt 1
04769 Mügeln
rathaus@stadtmuegeln.de
Tel. 034362/410-0


2. Datenschutzbeauftragter
Herr Jürgen Hähnel
DEKRA Automobil GmbH
Torgauer Str. 235
04347 Leipzig
Leipzig.datenschutz@dekra.com


3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Mügeln können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplanungen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


8. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
− Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
− Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
− Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
− Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
− Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
− Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351- 854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.


11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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