Terminvereinbarung Landkreis Mittelsachsen Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Interne Grippeschutzimpfung 2025 | Standort Mittweida

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 31.12.2025
Bild vergrößern
Bild von vectorjuice auf Freepik

Auch in diesem Jahr bieten wir den Beschäftigten und Bediensteten des Landratsamtes eine Grippeschutzimpfung im Gesundheitsamt an.

Um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin aus.

  1. Was müssen Sie am Impftag mitbringen?
    1. Impfausweis
    2. Krankenkassenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
    3. Aufklärungsbogen                                                                                                                                             
  2. Können Sie den Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen bzw. müssen ihn verschieben?
    1. Sie haben mit der Terminbuchung eine Email erhalten, darin können Sie den Termin stornieren und einen neuen Termin buchen. Bitte nutzen Sie diesen Weg.
    2. Sollten Sie am Impftag aus gesundheitlichen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, so wenden Sie sich bitte an die Sekretariate  -6327 / 6961.
       
  3. Wichtige Links zum Thema Grippe:
    1. Informationen zur Grippe
    2. Informationen zur Grippeschutzimpfung

Bitte bringen Sie den Aufklärungsbogen zur Schutzimpfung gegen Grippe (Influenza) ausgefüllt zum Termin mit. Diesen finden Sie auf der linken Seite unter Informationen.

Das Gesundheitsamt bietet ab diesem Jahr auch die Auffrischungsimpfung gegen Corona an. Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt für Menschen die älter als 60 Jahre alt sind oder an Vorerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, chronischen Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen) leiden. Sollten sie daran interssiert sein, vereinbaren Sie bitte direkt mit unseren Assistentinnen einen Termin.

Termin buchen

1 Dienstleistung
2 Termin
3 Buchen

Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Grippeschutzimpfung in Mittweida .

Ort: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Gesundheitsamt | Hauptstelle Mittweida Haus F | Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida | Raum 1.17

Ihre Buchung

Grippeschutzimpfung in Mittweida

Kontakt

Ref. 32.1 Amtsärztlicher- und Sozialpsychiatrischer Dienst

03731-799 - 6918 - Frau Keller

03731-799 - 6326 - Frau Kamm

medass@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für die Anhörung zur einrichtugnsbezogenen Impfpflicht im Landratsamt Mittelsachsen unter Nutzung des Sächsischen Beteiligungsportals

Verantwortlich

Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt

Besucheranschrift: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Telefon: +49 3731 799 6327

E-Mail: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 799 3315

E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten dienen zur Identifizierung der Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nutzenden Personen. Die erfassten Kommunikationsdaten dienen zur Übermittlung der Anhörung.. 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Mit der Nutzung der anwendung zur Anhörung der einrichtugnsbezogenen Impfpflicht erteilen Sie gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung die Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für den obengenannten Zweck. Sie sind weder verpflichtet noch vertraglich gebunden, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich der verantwortlichen Stelle zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung zur Verfügung gestellt.

Es findet keine automatische Entscheidungsfindung auf Basis Ihrer personenbezogenen Daten statt.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Personenbezogene Daten einschließlich der Dokumentation werde für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahme oder der Durchführung einer Untersuchung aufbewahrt, es sei denn, dass die Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Soweit nach anderen Vorschriften abweichende Aufbewahrungsfristen bestehen, finden diese Anwendung.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag, Devrientstraße 5, 01067 Dresden

Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

Die personenbezogenen Daten werden nicht in Drittländer oder an eine internationale Organisation übermittelt.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang