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Abteilung Gesundheitsamt
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Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit den kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen im Landratsamt Mittelsachsen unter Nutzung des Sächsischen Beteiligungsportals.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt
Referatsleitung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
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Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen
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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten Ihres Kindes werden erhoben, um die Vorsorgeuntersuchung zu organisieren, die Ergebnisse zu dokumentieren und pseudonymisiert auf kommunaler und Landesebene auszuwerten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
§ 26a Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG), § 26a Abs. 4 SächsSchulG, § 26a Abs. 7 SächsSchulG in Verbindung mit § 6 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO), Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (BO).
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung
Die Aufbewahrung der Unterlagen, die in Umsetzung der Schulgesundheitspflegeverordnung erstellt wurden, erfolgt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei allen anderen Vorgängen erfolgt die Aufbewahrung für zehn Jahre aufgrund der ärztlichen Verpflichtung zur medizinischen Dokumentation.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag, Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Die personenbezogenen Daten werden nicht in Drittländer oder an eine internationale Organisation übermittelt.