Terminvereinbarung Landkreis Mittelsachsen Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Masernschutz für Kinder aus Flüchtlingsfamilien

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.06.2025 bis -
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Die Masernschutzimpfung ist sehr wichtig, besonders für Flüchtlingskinder. Sie schützt vor einer Erkrankung mit Masern, einer ansteckenden und manchmal schweren Krankheit. In vielen Ländern ist die Masernimpfung Teil des Standardimpfprogramms, um Kinder vor Krankheiten zu bewahren. Für Flüchtlingskinder, die oft aus verschiedenen Ländern kommen, bei denen die Impfungen möglicherweise nicht vollständig durchgeführt wurden, ist es besonders wichtig, den Impfschutz nachzuholen. Das sorgt nicht nur für den Schutz des einzelnen Kindes, sondern auch für die Gesundheit der gesamten Gemeinschaft.

Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, bringen Sie diesen bitte zum Termin mit.

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Bitte senden Sie uns mit Buchung eines Termines bereits vorhandene Impfdokumente an folgende E-Mail-Adresse: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Masernschutzimpfung für Kinder .

Ort: Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

Bitte finden Sie Wartebereich im Ersatzneubau (Flachbau) des Gesundheitsamtes ein. Sie werden aufgerufen. Bitte halten Sie ihre Masernschutzdokumente (Impfausweis, wenn vorhanden) und Krankenkassenkarte bereit.

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Masernschutzimpfung für Kinder

Kontakt

Abteilung Gesundheitsamt

Telefon: 03731 799-6327
Fax: 03731 799-6823

gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit den kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen im Landratsamt Mittelsachsen unter Nutzung des Sächsischen Beteiligungsportals.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt

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E-Mail: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 799 3315

E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten Ihres Kindes werden erhoben, um die Vorsorgeuntersuchung zu organisieren, die Ergebnisse zu dokumentieren und pseudonymisiert auf kommunaler und Landesebene auszuwerten. 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

§ 26a Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG), § 26a Abs. 4 SächsSchulG, § 26a Abs. 7 SächsSchulG in Verbindung mit § 6 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO), Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (BO).

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrung der Unterlagen, die in Umsetzung der Schulgesundheitspflegeverordnung erstellt wurden, erfolgt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei allen anderen Vorgängen erfolgt die Aufbewahrung für zehn Jahre aufgrund der ärztlichen Verpflichtung zur medizinischen Dokumentation.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

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