Terminvereinbarung Landkreis Mittelsachsen Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Schulaufnahmeuntersuchung | Region 2

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.03.2025 bis -
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© Adobe Stock | Dan Race

Liebe Eltern,

bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie den gesamten Informationstext durch. Wählen Sie am Anfang Ihrer Terminbuchung die zukünftige Schule Ihres Kindes aus. 

Für die Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU) Ihres Kindes, das 2026 schulpflichtig wird, bieten wir Ihnen Termine an. Bitte planen Sie für diese Untersuchung mindestens 90 Minuten Zeit ein. Die Untersuchung findet im Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt, Haus F in der 1. Etage statt. Bitte nehmen Sie im Warteraum Platz. Für Ihr Kind steht auch ein Spielbereich zur Überbrückung der Wartezeite(n) zur Verfügung.

Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit von mindestens einem Elternteil erforderlich.

Beachten Sie bitte, dass keine Beaufsichtigung von Geschwisterkindern durch unsere Mitarbeiter erfolgen kann. Sorgen Sie für diese Fälle bitte für eine Betreuungsperson, da während der Untersuchung keine weiteren Kinder mit in den Untersuchungsraum kommen dürfen.

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit: Impfausweis, das gelbe Untersuchungsheft und, falls vorhanden, wichtige Arzt- oder Therapieberichte sowie den Elternfragebogen (Anamnesebogen). Den Elternfragebogen können Sie vorab als PDF herunterladen, ausfüllen und anschließend dem Gesundheitsamt per Mail an kjaed@landkreis-mittelsachsen.de versenden oder ausgedruckt mitbringen. Den Elternfragebogen finden Sie im linken Bereich unter Informationen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines verspäteten Erscheinens keine Untersuchung erfolgen kann und Sie einen Zweittermin vereinbaren müssen.

Bitte nehmen Sie die Elterninformation und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Hinweis:

Sollte aktuell kein Termin buchbar sein, versuchen Sie es bitte zu Beginn der kommenden Woche erneut oder nutzen Sie die hinterlegten Kontaktmöglichkeiten. 

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Was können wir für Sie tun?

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Kontakt

Referat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823

kjaed@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit den kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen im Landratsamt Mittelsachsen unter Nutzung des Sächsischen Beteiligungsportals.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Landratsamt Mittelsachsen, Gesundheitsamt

Referatsleitung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst/Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Besucheranschrift: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Telefon: +49 3731 799-6570

E-Mail: gesundheit@landkreis-mittelsachsen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Mittelsachsen

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 799 3315

E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten Ihres Kindes werden erhoben, um die Vorsorgeuntersuchung zu organisieren, die Ergebnisse zu dokumentieren und pseudonymisiert auf kommunaler und Landesebene auszuwerten. 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

§ 26a Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG), § 26a Abs. 4 SächsSchulG, § 26a Abs. 7 SächsSchulG in Verbindung mit § 6 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulGesPflVO), Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (BO).

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrung der Unterlagen, die in Umsetzung der Schulgesundheitspflegeverordnung erstellt wurden, erfolgt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei allen anderen Vorgängen erfolgt die Aufbewahrung für zehn Jahre aufgrund der ärztlichen Verpflichtung zur medizinischen Dokumentation.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag, Devrientstraße 5, 01067 Dresden

Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

Die personenbezogenen Daten werden nicht in Drittländer oder an eine internationale Organisation übermittelt.

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